Beiträge von Thirteen

    Hallo,

    dies ist mein erster Beitrag, da ich noch immer Zuhause bei den Eltern wohne. Ich bekomme nämlich einfach keine Wohnung in meiner gewünschten Lage. Wenn endlich mal ein Angebot passt, gibt es meist viele Mitbewerber und da hatte ich eben bislang kein Glück (und ich bin schon fast 25!).
    Jedenfalls hat mich das ganze auf eine ganz andere Idee gebracht und ich wüsste gerne, wie es da rechtlich aussieht bzw. welche Chancen man hat, dass man dadurch eine Wohnung erhält.

    Fakt ist: Gerade in Großstädten gibt es viele Ferienwohnungen. Was nun aber, wenn der, der da vermietet auch nur Mieter der Wohnung ist, d.h. die Wohnung nicht als Eigentum erworben hat?! Ist das dann überhaupt rechtens? Gibt es einen Unterschied, ob er Mieter bei einer Gesellschaft oder Genossenschaft ist?

    Ich habe nämlich zwei Ferienwohnungen gefunden, die an sich perfekt passen würden. Bei der einen weiß ich auch ganz sicher, dass das Wohnhaus einer Wohnungsbaugenossenschaft gehört. Die müssten doch aber schon aus sozialen Gründen gegen diese Art von Untervermietung sein oder?
    Natürlich würde das noch lange nicht heißen, dass ich die Wohnung bekommen würde, aber mich interessiert es jetzt mal theoretisch...
    1. Könnte es Konsequenzen für den Mieter in Bezug auf seinen Mietvertag haben, wenn man ihn bzw. sein Gewerbe bei einer Gesellschaft/Genossenschaft meldet? Oder ist die Weitervermietung als Ferienwohnung erlaubt?
    2. wäre es möglich, dass solch eine Konsequenz z.B. die Aufkündigung des Mietvertrags wäre, sodass die Wohnung für den regulären Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung steht?

    Vielen Dank schonmal für die hoffentlich kommenden Antworten!
    Thirteen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!