Beiträge von katho

    Hallo,

    wir ziehen demnächst aus und sind uns unsicher ob wir malern müssen oder nicht.
    In unserem Mietvertrag steht:

    § 10 Rückgabe der Wohnung
    (1) Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist die Wohnung, einschließlich aller Nebengelasse, vollständig beraumt und gereinigt zurückzugeben. Darüber wird ein Protokoll angefertigt.

    Bei Rückgabe der Wohnung muss sich diese wieder in einem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand, d.h. komplett malermäßig instandgesetzt sein.

    Im Internet (Focus) haben wir dazu folgendes gelesen:

    Zitatanfang:

    Sind Mieter verpflichtet, die Wohnung beim Auszug zu renovieren?

    Nein, nur in seltenen Fällen. Steht im Vertrag nichts von Schönheitsreparaturen, ist der Mieter auch nicht zur Renovierung verpflichtet. Gleiches gilt, wenn der Mietvertrag unwirksame Renovierungsklauseln enthält: Unwirksam sind Klauseln, die Schönheitsreparaturen nach einem starren Fristenplan vorschreiben (BGH, Az. VIII ZR 361/03, 152/05 und 178/05) oder schwammig formuliert sind (BGH, Az. VIII ZR 339/03). Starr bedeutet, dass der Mieter laut Mietvertrag nach Ablauf der Fristen auf jeden Fall renovieren muss. Schwammig sind Klauseln, nach denen Mieter die Wohnung „in vertragsgemäßem Zustand“ oder „wie überlassen“ zurückgeben sollen. Folge: Ist eine Klausel unwirksam, muss der Vermieter renovieren – und nicht der Mieter.

    Zitatende

    Die Klausel welche im Focus benannt wird steht ja bei uns im Vertrag, aber eben mit dem Zusatz "d.h. komplett malermäßig instandgesetzt sein."

    Nun die Frage: Müssen wir renovieren?

    Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich im voraus.

    Katho

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