Wir haben weder einen Balkon, noch Abstellräume. Keller- bzw Bodenraum oder Gartenflächen gehen ja nicht mit in die Berechnung mit ein.
Danke für deinen Link, haben wirklich alle relevanten Flächen in die Berechnung aufgenommen. Es ergibt sich wirklich eine Abweichung von ca 17% zur angegebenen Wohnfläche.
Heißt das, dass es rechtens wäre wenn wir von der ersten Miete die Kaltmiete um 17% reduzieren?
ZitatDer Bundesgerichtshof betonte, wie schon in früheren Entscheidungen (vgl. z. B. BGH VIII ZR 133/03), dass ein Wohnungsmangel immer vorliegt, wenn die Flächenabweichung mehr als zehn Prozent beträgt. Die zehnprozentige Toleranzgrenze ist eine Ausnahmeregelung, sie schließt eine zusätzliche Toleranz aus. Dem relativierenden Zusatz „ca.“ kommt keine Bedeutung zu.
„Nach dieser Entscheidung kann der Mieter wegen der Flächenabweichung von etwa 17 Prozent auch die Miete um 17 Prozent kürzen. Gleichzeitig hat der Mieter das Recht, in der Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zurückzufordern“, erklärte der Mieterbund-Direktor. „Dieser Rückforderungsanspruch verjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt aber erst dann zu laufen, wenn der Mieter weiß, dass er entsprechende Ansprüche hat.“