Beiträge von Didgi

    Ich habe mit dem Ordnungsamt telefoniert, dort gibt es keinen Eintrag über unsere alte Adresse. Maximal war es eine mündliche Verwarnung, die nicht mit einem Bußgeld zu bestrafen ist.
    Also hat der Vermieter, solange er nichts schriftlich hat, kein Recht aufs Geld.
    Oder?
    Und darf der Vermieter Nebenkosten usw von der Kaution abziehen?!

    Hallo alle miteinander,

    ich bin neu hier im Forum und hab einfach keine Ahnung, wer mir helfen kann.

    Mein Freund und ich sind am 1.10.2013 aus unserer alten Wohnung ausgezogen, da unser Vermieter uns ziemlich genervt hat und in der gesamten Wohnung unter den Sockelleisten Schimmel war. Der Vermieter hat das alles nur runtergespielt und im Endeffekt nichts gemacht.

    Jedenfalls wohnen wir jetzt ein paar Minuten von der alten Wohnung weg. Heute kam eine Email unseres ehemaligen Vermieters, dass eine Ermahnung vom Ordnungsamt gekommen ist, weil aufgerissene Mülltüten vor dem Grundstück lagen und zur Verschmutzung der Straße geführt haben sollen. Im Müll befand sich unter anderem ein kaputtes Kissen und eine zerrissene Decke. Er schreibt weiterhin, dass derartige Dinge nicht von der kommunalen Müllentsorgung mitgenommen werden, sondern durch den Mieter selbst zu entsorgen sind. Der Vermieter befürchtete einen Bußgeldbescheid, räumte den Müll ohne unsere Kenntnis weg und stellt uns nun dafür 50 € in Rechnung.

    Die besagten Mülltüten haben wir am Tage unseres Auszuges unversehrt an die Straße neben die schwarze Tonne gestellt. Das war wohlbemerkt vor über 2 Wochen.


    Darf er uns einfach so von sich aus 50 Euro in Rechnung stellen und diese auch noch von der Kaution abziehen?

    LG und danke schonmal im Vorraus,
    Didgi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!