Beiträge von Peter

    Liebes Forum,

    unsere Vermieterin hat uns ein formal korrektes Mieterhöhungsschreiben geschickt und mit 3 Vergleichswohnungen begründet. Einen Mietspiegel gibt es bei uns nicht.

    Nun haben wir diese Wohnungen aufgesucht und festgestellt, dass bei der Wohnung mit dem günstigsten Quadratmeterpreis die Angaben nicht stimmen.

    Konkret:
    - 109 Quadratmeter statt den angegeben 82 Quadratmeter
    - Folglich stimmt die angegebene Kaltmiete nicht
    - Baujahr Anfang 70er statt den angegeben 1950-1960
    - Die Postleitzahl des Eigentümers (Name war nicht angegeben) war falsch

    Die Namen der Mieter sind in dem Schreiben nicht angegeben. Da die anderen Wohnungen in dem Haus von den Eigentümern bewohnt werden, scheinen zumindest die Adresse und Lage im Geschoss kein Irrtum zu sein. Die Mieter wollten uns aber (verständlicherweise) keine weiteren Daten z. B. zu gezahlter Miete machen. Sie haben uns halt gesagt, dass die Angaben einfach nicht stimmen, und noch Auskunft über Größe, Baujahr, Eigentümer u.s.w. gegeben.

    Unsere Wohnung ist 86 Quadratmeter groß, das Haus Baujahr 1963. Lage, Ausstattung, usw. sind zu den Vergleichswohnungen im Prinzip vergleichbar.

    Die Frage ist, ob diese Wohnung nun als Vergleichswohnung ausscheidet und wir somit die Mieterhöhung ablehnen können? Oder darf/muss die Vermieterin die Angaben für diese Wohnung nachbessern?

    Da es die Wohnung mit dem günstigsten Quadratmeterpreis ist, und maximal nur bis zum günstigsten Quadratmeterpreis erhöht werden darf, ist sie von zentraler Bedeutung. Auf der anderen Seite haben größere Wohnungen tendenziell einen niedrigeren Quadratmeterpreis als kleinere Wohnungen (warum die Größe von Vergleichswohnungen ja nach unten gedeckelt ist, über eine Deckelung nach oben habe ich noch nichts gelesen), und das daher der richtige Quadratmeterpreis der Wohnung für uns sogar von Vorteil könnte, wenn wir ihn wüssten...

    Vielen Dank für die Antworten
    Peter

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