Und nun zieht keine WG ein sondern die Tochter allein?
Wenn dem so sein sollte wäre die Neuaufteilung der Wohnung eigentlich ein Entgegenkommen der Vermieterin.
Denn kein Jobcenter in Deutschland übernimmt die KdU für 97 m² bei 1 Person. Bestenfalls für 50 m².
nein sie ist mit einem freund [ kein Paar ] als wg da eingezogen und mit jobcenter war das alles geklärt man muss ja erst eine genehmigung für einen umzug haben.
präzise angaben... nicht so einfach wnen man nichts in dne händen hält außer eienn mietsvertrag... die zusatz sachen hat alles die vermieterin alleine, keinerlei kopie für meine tochter.
Ich konnte nur einen Blick erhaschen auf dem zettel samstag als sie mit einem herrn gekommen iss der räumlichkeiten mieten wollte.
denke der mieterschutzbund wird eine lösung sein.. deren rechtsanwälte muss sie ja alles darlegen was sie hat sich unterschreiben lassen.
Die beiden waren einfach nur froh eine wohnung zu haben und haben fürchte ich alles unterschrieben was die wollte nur um die wohnung zu bekommen.
jedenfalls will die eine erbin nun auf der spur fahren das die schwester nicht berechtigt war die wohnung zu vermieten sondern nur sie da es wohl ihr teil des hauses ist.
ich danke euch jedenfalls das ihr mir anstöße gegebn habt und sorry das ich nicht mehr schreiben kann würde ja gerne dachte ja auch das meien tochter oder der freund irgendeine kopie haben , aber nix...
nun wollen sie wieder mit allem einverstanden sein, weil sie angst haben die wohnung zu verliehren "oh mann.
So kann man Jungen leuten das leben schwer machen..schade das es noch solche vermieter gibt
mfg