Hallo,
wir, eine 4-köpfige Familie mit zwei kleinen Kindern erwarten seit einiger Zeit eine Eigenbedarfskündigung. Die bislang im Gespräch geäußerte Argumentation der Vermieterin leuchtet uns nicht ein.
Zur Situation:
Wir wohnen seit etwas über drei Jahren in einem separaten Anbau eines Drei-Gebäude-Komplexes. Das Hauptgebäude wird von der Vermieterin (in Scheidung) bewohnt, ein separater Anbau mit 2 ZKBB (67 qm) wird von der einen Tochter bewohnt, während wir in dem zweiten separaten Anbau mit 4 ZKBB (100 qm) wohnen. Hier hatte vorher die zweite Tochter mit ihrem Mann und ihrer kleinen Tochter gewohnt. Nach der Trennung zog sie aus, da sie sich a. angeblich die Miete nicht alleine leisten könne und b. sowieso lieber in der Nähe ihres Arbeitsplatzes nach Wiesbaden ziehen wollte. Wir fragten daher die Vermieterin, ob denn möglicherweise Eigenbedarf in Betracht kommen könne, wenn die eine Tochter wieder einen Mann fände und zurück kommen wolle bzw. wenn die Tochter aus der kleineren Wohnung möglicherweise in die Familienplanung einsteigen würde und eine größere Wohnung benötigen würde. Das wurde seitens der Vermieterin ausgeschlossen. Seitens der Vermieterin und des Maklers wurde der Wunsch nach langfristigen Mietern geäußert. Leider haben wir es nicht im Mietvertrag schriftlich fixiert, jedoch als Gedächtnisprotokoll. Anschließend haben wir die Wohnung unrenoviert gemietet und eine Maklerprovision in Höhe von ca. 1800 EUR gezahlt, alles renoviert, den Garten hergerichtet und unser zweites Kind bekommen.
Im August kam ein Gutachter, um die Wohnung in der Scheidungssachte zu bewerten. Nachdem die Vermieterin das Gutachten hat, argumentiert sie, dass sie ihren Mann ausbezahlen müsse und nicht wisse, ob sie das Haus halten könne. Wir zahlen 8,50 EUR pro qm und im Gutachten wurde ein Wert von 9,00 EUR festgestellt. Im weiteren Verlauf versucht jetzt angeblich ihre Tochter (also unsere damals ausgezogene Vormieterin) einen Kredit zu erlangen, damit das Haus gehalten werden könne - müsse dann aber mit ihrer kleinen Tochter dort auch wieder einziehen. Uns leuchtet es die ganze Zeit nicht ein, wie die Tochter, bei der sich nichts geändert hat, plötzlich doch die Wohnung finanzieren kann - und dazu noch einen Kredit tilgen will? Weiterhin wird jetzt die zweite Tochter aus der kleineren Wohnung 2 ZKBB 67 qm ausziehen - und anstatt, dass die andere Tochter dort einzieht (gut, es wäre vielleicht etwas eng) - wurde die Wohnung bereits wieder ab Nov. vermietet.
Am Wochenende bat uns dann die Vermieterin zu uns, um uns die Kündigung zu übergeben. Satt dessen legte sie und einen Aufhebungsvertrag (ohne Begründung) vor, welchen wir natürlich nicht unterschrieben haben. Wir haben ihn mitgenommen und schriftlich Stellung bezogen, dass wir unsererseits keine Veranlassung hätten, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Einen Aufhebungsvertrag würden wir erst dann anwaltlich prüfen und in unsere Abwägungen einbeziehen, wenn darin eine Abfindung, die Maklerkosten, Renovierungskosten und Umzugskosten umfasst, festgelegt würde.
Wir vermuten, dass wir dann in den nächsten Tagen eine tatsächliche Eigenbedarfskündigung erhalten, dass Tochter und Enkelin hier wieder einziehen wollen.
Wir werden uns dann natürlich einen Fachanwalt nehmen und spekulieren einerseits auf die Vorhersehbarkeit eines solchen Ereignisses (d.h. Tochter und Enkelin ziehen aus der Wohnung aus und wollen plötzlich nach drei Jahren wieder zurück) und gedenken weiterhin, uns auf die Sozialklausel zu beziehen (Adäquater Ersatzmietraum im Rheingau ist kaum zu bekommen / meine Frau ist faktisch alleinerziehend, da ich unter der Woche 300 km entfernt wohne und arbeite / wir müssen aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen unterhalten, insofern darf es keinesfalls teurer werden, unsere Kinder sind im Kindergarten und Krippe)
Mich würde hier zunächst Ihre Einschätzung der Vorversehbarkeit des Eigenbedarfs interessieren. Weiterhin die Frage, ob denn der Eigenbedarf nicht hätte über die freiwerdende und bereits wieder vermietete kleinere Wohnung gedeckt hätte werden können? Gelten die von mir aufgeführten Argumente bzgl. Sozialklausel auch tatsächlich als Härte? Hat die Vermieterin jetzt möglicherweise einen Argumentationsfehler begangen, um uns zunächst per Aufhebungsvertrag ohne Nennung von Gründen aus der Wohnung zu bekommen?
Wir vermuten, dass die Vermieterin uns entweder aus der Wohnung bekommen möchte, weil sie entweder höherpreisig vermieten möchte - oder ihre Tochter möchte tatsächlich wieder zurück, weil es bequemer ist, wenn ihre Tochter hier eingeschult wird und sich die Vermieterin als Oma dann um sie kümmern kann (was aber eigentlich u.E. eine vor drei Jahren vorhersehbare Sache gewesen hätte sein sollen).
Ich danke für das Lesen, Einschätzen und Tipps geben!
Viele Grüße