Beiträge von TorstenR

    Hallo,
    am 30.09.2012 endete unser damaliger Mietvertrag durch fristgemäße Kündigung unsererseits (Mieter).
    Die Übergabe unserer damaligen Wohnung geschah problemlos mit ordnungsgemäßem Übergabeprotokoll. Die Abrechnung der Betriebskosten für den zeitraum vom 1.1.2012 bis 30.09.2012 erhielten wir im März 2013 und endete mit einer Rückzahlung an uns. Soweit so gut und wahrscheinlich nichts ungewöhnliches.

    Nun erhielten wir im September 2013 einen Brief mit einer Rückwirkenden Mieterhöhung für den Zeitraum vom 1.1.2012 bis 30.092012 und einer Aufforderung den ausstehenden Betrag von 129€ zu begleichen.
    Begründet wurde die Mieterhöhung mit einer „Neuberechnung der Miete aufgrund veränderter Pauschalansätze für die Instandsetzungs- bzw. Verwaltungskosten sowie aufgrund des zu bedienenden Fördermitteldarlehens“.
    Ist eine nachträgliche Mieterhöhung (fast ein Jahr nach Auszug aus der Wohnung und NACH Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum) überhaupt rechtens?

    Wir haben den Betrag jetzt erstmal vorbehaltlich einer Prüfung bezahlt, planen aber einen Anwalt einzuschalten.

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