Beiträge von Glückskind2812

    Hallo, ich habe eine Frage,

    ich wohne seit 16 Jahren in einer Mietwohnung in einem klassischen Altbau, nun habe ich festgestellt, dass eine Wand in der Küche nass ist, dies habe ich umgehend dem Hausbesitzer und der Hausverwaltung mitgeteilt, Handwerker und Hausbesitzer waren zur Begutachtung und Schadensaufnahme bereits in der Wohnung. Ab Montag soll nun das 30 Jahre alte Bad abgerissen werden, da vermutet wird, dass durch die alten Fugen und Fliesen langsam Wasser hinter die Badewanne gelaufen sein muss und somit es zu dieser feuchten Wand in der Küche (Küche und Bad sind durch eine Wand getrennt, diese ist auch von der Nässe befallen) gekommen ist, ich bin kein Handwerker, das Frankfurter Bad ist ohne Schimmel und rein optisch trocken. Die Wand wird über eine Fachfirma trockengelegt (da es sich wohl um einen Versicherungsfall handelt), danach neu gefliest, in der Küche wird die Wand oder die nasse Stelle neu verputzt und instandgesetzt. Da das Frankfurter Bad (im dritten Zimmer) dadurch unbenutzbar wird ebenso das dritte Zimmer der Wohnung und die Küche nur teilweise benutzbar - es bildet sich an der feuchten Stelle auch Schimmel, in der Toilette entwickelt sich auch langsam eine feuchte Stelle -werde ich für die Zeit der Instandsetzung ausziehen. Ich kann für diese Zeit bei meinem Sohn wohnen, es entstehen also keine Kosten für mich oder den Vermieter, vorher werde ich den Stromzähler ablesen etc., um die Stromkosten der Trockenlegung durch das Trocknungsgerät oder die Geräte über die Hausverwaltung bei der Versicherung auch geltend zu machen. Meine Frage lautet, wie viel Mietminderung kann ich geltend machen bei der Hausverwaltung bzw. beim Hausbesitzer? Ich würde das gern der Hausverwaltung umgehend schriftlich, per Einschreiben mitteilen.

    Herzliche Grüße!

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