Beiträge von g.singel

    Danke, aber wenn ich gegenüber der Vermieterin argumentieren will, dass sie endlich Öl kaufen soll, will ich nicht auf diesen Link verweisen, die Aussagen da sind mir zu schwammig, sondern einen stichhaltigen Vorwurf machen können. Ich will nicht Aussentemperatur und Innentemperaturen messen müssen, sondern eine klare Aussage machen können. Ich habe gelesen, falls nichts im Mietvertrag vereinbart ist, gilt 1. Oktober als Beginn. Und wenn zwei Tage unter 18 c Raumtemperatur, oder wenn nur kurz unter 16 c Raumtemperatur, dann muss man heizen können. Meine Vermieterin will erst Ende Oktober Öl bestellen. Wir heizen zwar im Moment, aber wenn die wüsste, dass unser Haus schon den Ofen angeschmissen hat, würde die Ärger machen.

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