Beiträge von Sabbi1088

    Schmutzwasserverbrauch = Frischwasserverbrauch. Und für den Frischwasserverbrauch gibts Wasserzähler. Und das Schmutzwasser wird im Grundsteuerbescheid berechnet. Daher die Frage. Aber kein Problem. Ich hab die Frage in einem Vermieterforum gestellt. Entschuldigt, dass ich hier im falschen Forum gelandet bin :)

    Hallo Ihr Lieben,

    ich arbeite bei einer Hausverwaltung und bin jetzt das erste Mal für die Betriebskostenabrechnung 2012 zuständig.

    Folgendes Problem habe ich derzeit bei einer Abrechnung:

    Wir erhalten zu jedem Jahresanfang den Grundsteuerbescheid von der Stadt mit den verbrauchten m³, natürlich den Kosten sowie einem Hebesatz.

    Da wir Wasseruhren bei jedem Mieter angebracht haben und der Hausmeister regelmäßig die Zähler abliest, können wir selbst den genauen Verbrauch und die Kosten erfassen. Dazu wurde in der Vergangenheit der Betrag für das gesamte Objekt aus dem Grundsteuerbescheid genommen und dann durch den gesamten Verbrauch des Objektes geteilt * den Verbrauch von jedem einzelnen Mieter.

    Das erste Mal wurde jetzt jedoch beanstandet, dass die Kosten aus dem Bescheid, den wir Anfang 2013 erhalten haben, für das Jahr 2011 sind - anstatt für 2012. (Der Bescheid, wird aber als Grundsteuerbescheid 2012 betitelt).

    Demnach wurde jedoch in der Vergangenheit der Betrag immer aus dem Vorjahr mit dem Verbrauch aus dem Abrechnungsjahr kombiniert.

    Ich weiß nicht, ob es in der Vergangenheit falsch gelaufen ist und wie wir das jetzt für die Zukunft korrekt verrechnen können. Im Grunde denke ich, müsste man den Verbrauch aus 2012 mit den entstandenen Kosten für 2012 verrechnen. Aber das funktioniert ja nicht, wenn im Grundsteuerbescheid immer die Kosten für das Vorjahr berechnet werden :/.

    Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt? :)

    VLG

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