Beiträge von Masou

    >>"Nach §540 BGB muss ich eine schriftliche Erlaubnis erteilt bekommen,...." und zitieren damit den § völlig falsch.<<


    Ich meinte, dass ich eine schriftliche Erlaubnis bekommen muss um einen Untermieter in die Wohnung zu lassen. Das ist doch genau das was im § steht?

    Kann ich also in meinem Fall einen Teil des Wohnraums Dritten zum Gebrauch überlassen?
    Kennt denn jemand die andere Hälfte zur Regelung der Kaution? Ich finde nur den Teil den ich bereits hier geschrieben habe.

    Können Sie Ihre Aussagen belegen? Es ist ja unglaublich wie Sie mir unterstellen ich würde den Vermieter auf der Nase rumtanzen. Haben Sie ebenfalls den Ausgangstext durchgelesen?? Es wurde zuvor mit der Verwaltung telefonisch abgesprochen, dass wir bei einem vorzeitigen Auszug einen Nachmieter stellen können.
    Nach §540 BGB muss ich eine schriftliche Erlaubnis erteilt bekommen, eine mündlich habe ich ja bereits. Für eine Ermöglichung der Wohnungsbesichtigung wird daher ein Dritter die Wohnung verwalten müssen. Nach §553 BGB habe ich ebenfalls ein berechtigtes Interesse an der Gebrauchsüberlassung an Dritte um meinen Verpflichtungen nachzukommen.

    Und was soll bei einem Prozess rauskommen? Das die Wohnung fristlos gekündigt wird? Dafür braucht man wohl kaum einen Prozess. Die Kaution dient als Sicherungsbedürfnis des Vermieters. Sie muss zurückgezahlt werden, wenn die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter zurückgegeben wurde und keine Mietschulden bestehen. Dies wird durch einen Zwischenmieter gewährleistet. Wir können weiter die Miete bis zum Ende bezahlen und können die Besichtigungen durch einen Dritten ermöglichen.

    Ich hatte das vor Unterzeichnung des Mietvertrags angesprochen aber mir wurde gesagt, dass es nur die Mietverträge der Genossenschaft gibt und die für alle Wohnungen gleich sind und das schriftlich nicht geändert werden kann. Ich habe nie jemanden von der Verwaltung persönlich getroffen, das wurde alles am Telefon abgesprochen und der Mietvertrag per Post zugeschickt.

    Die Situation, dass wir Mitte Oktober ausziehen müssen und dann nicht mehr vor Ort sind, ist bekannt. Trotzdem lässt sich die Verwaltung Zeit und wenn ich nach 1 1/2 Wochen anrufe und frage warum sie nicht auf meine email antwortet in der ich versuche eine Lösung mit der Schlüsselübergabe und der Wohnungsbesichtigung zu finden wird mir nur gesagt es gäbe keine Vorschrift in welchem Zeitraum sie auf emails antworten müsse und wenn sie will kann das auch erst nach drei Wochen geschehen. Vor 1 1/2 Wochen wurde mir telefonisch auch gesagt, dass ich keinen Zwischenmieter reinnehmen darf. Nun haben wir aber im Mietvertrag die Untermietklausel, bei der wir jedoch die schriftliche Erlaubnis brauchen. Als ich sie am Telefon darauf angesprochen habe das wir wenn sie eine frühere Wohnungsübergabe verweigern aber dennoch darauf bestehen jederzeit die Wohnung mit Interessenten betreten zu wollen erstens ein vorläufiges Übergabeprotokoll ausstellen werden müssen und zweitens, dass wir einen Zwischenmieter für die Zeit reinlassen werden. Darauf meinte sie nur, dass da wohl kaum jemand für die Zeit einziehen würde.

    Jetzt haben wir Interessenten die unbedingt nächstes Wochenende einziehen wollen wenn wir ausziehen. Die würden dann auch die Wohnungsbesichtigungen machen und den Schlüssel übergeben. Kann die Verwaltung uns jetzt die schriftliche Erlaubnis verwehren? Ich hatte ihr gleich eine email geschrieben und gesagt, dass wir eine Erlaubnis haben wollen die Wohnung nach unserem Auszug zwecks Verwaltung einem Dritten zu überlassen. Und sie hat mir eben geantwortet, dass ich für die Übergabe der Wohnung eine Person ordnungsgemäß bevollmächtigen kann. Mir scheint es jetzt nicht die 100% Erlaubnis für die Untervermietung zu sein. Aber anders können wir das nicht regeln wenn die Verwaltung kein Entgegenkommen und Lösungsbereitschaft zeigt. Was kann passieren wenn ihr auf einmal einfällt, dass der Satz das doch nicht abdeckt und wir daher ohne schriftliche Erlaubnis einen Untermieter für 2,5 Monate haben? Ja die fristlose Kündigung, aber bei 2,5 Monaten dürfte das uns und den Zwischenmietern ziemlich egal sein. Dürfen die Teile der Kaution einbehalten?

    Vielen Dank für die Antworten.

    Ich hatte die Verwaltung vor unserem Einzug nach einen Nachmieter gefragt, da wir ja auch da schon wussten, dass es sein kann das der Vertrag von meinem Freund nicht verlängert wird. Und mir wurde gesagt, wenn das so ist besteht die Möglichkeit vorzeitig auszuziehen. Nur deswegen haben wir uns auf die Wohnung eingelassen. In der Kündigung haben wir daher auch geeschrieben gehabt "Wie mit Ihnen telefonsich vereinbart steht das Mietobjekt ab Miete Oktober für eine Weitervermietung bereit". Es ist halt blöd, dass die mir nichts schriftliches gegeben haben, aber wie gesagt auf emails wird auch nicht geantwortet. Warum darf denn keine Wohnungsübergabe schon im Oktober erfolgen? Dann haben die schonmal alle Schlüssel und können ihren Käufer suchen und wir müssen nur noch die Miete überweisen. Zumal ja ansonsten auch niemand in die Wohnung reinkommen kann um diese zu besichtigen, wenn wir die Schlüsselübergabe erst im Dezember machen. Ohne Übergabeprotokoll kann ich denen wohl kaum einen Schlüssel geben, da habe ich Bedenken die Kaution nachher auch nicht mehr wiederzubekommen und für irgendwelche von mir nicht verursachten Schäden gerade stehen zu müssen.
    Habe ich ein Recht auf die Aushändigung der Kontaktdaten des Eigentümers? Die Verwaltung reagiert ja nicht und eine einvernehmliche Regelung kann doch nur der Eigentümer machen.

    Hallo,

    ich bin im Oktober 2012 mit meinem Freund in eine Wohnung eingezogen, bei der ein Jahr Kündigungsverzicht und 3 Monate Kündigungsfrist besteht. Da mein Freund nur einen Arbeitsvertrag für ein Jahr bekommen hat, haben wir vor der Unterzeichnung des Mietvertrags telefonisch nachgefragt, ob ein vorzeitiger Auszug aus der Wohnung möglich ist, wenn wir einen Nachmieter stellen. Dies wurde uns zugesagt. Nun ist es dazu gekommen, dass der Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde und meine Masterstudienbewerbungen in dieser Region abgelehnt wurden. Daher haben wir fristgerecht im September gekündigt. Die Wohnungsvermietung wird über eine Verwaltung geregelt, von der ich in Erfahrung brachte, welche Unterlagen ein potentieller Nachmieter bei denen vorlegen muss. Nun hatten wir etliche Interessenten hier, die unter anderem auch ein Großteil der Möbel wie auch die Einbauküche übernehmen wollten.

    Nachdem die Interessenten ihre Unterlagen an die Verwaltung geschickt haben, kam von der Verwaltung mehrere Tage keine Rückmeldung und dann nur Vertröstung auf "Ende der Woche" da noch mehr Bearbeitungszeit benötigt sei. Daraufhin hat ein Nachmieter nach dem anderen abgesagt. Als ich dann die Verwaltung erreichen konnte wurde mir gesagt, dass der Eigentümer, noch 14 Tage Zeit hätte darüber nachzudenken, ob er die Wohnung verkaufen oder weitervermieten will. Da haben wir das erste mal erfahren, dass die Wohnung gar nicht der Genossenschaft angehört. Da am 15. Oktober die weiteren Masterstudiengänge anfangen, wollten wir bis dahin aus der Wohnung ausziehen, zum einen weil einige Nachmieter eine Wohnung zu diesem Termin suchen und zum anderen weil ich selber ab da woanders etwas habe. Wir und die Nachmieter wollten also am liebsten eine schnelle Entscheidung der Verwaltung. Weitere Besichtigungstermine folgten und es fanden sich neue Interessenten, damit bei Entscheidung des Vermieters eine schnelle Wohnungsübergabe erfolgen konnte.

    Nun hat mich die Verwaltung letzte Woche angerufen und mir mitgeteilt, dass der Eigentümer nun verkaufen möchte und wir daher bis Ende des Jahres die Miete zahlen müssen, da ein Nachmieter nicht gewünscht wird.
    Nun stehen wir vor dem Problem. Sind wir verpflichtet die Miete bis Ende des Jahres zu zahlen, obwohl wir viel Zeit investiert haben um einen Nachmieter zu finden? Müssen wir dann nur die Kaltmiete bezahlen? Der Eigentümer wird sich davor hüten die Wohnung vor Ablauf unseres Mietvertrags zu verkaufen, damit er noch unsere Miete bekommt...
    Wie gesagt müssen wir dennoch Mitte Oktober ausziehen und sind auch nicht mehr in der Gegend. Die Verwaltung meinte, dass eine vorzeitige Schlüsselübergabe rechtlich nicht möglich sei und wir dies daher erst im Dezember machen können. Wir können schlecht wegen einer Schlüsselübergabe eine so weite Strecke fahren.
    Selbstverständlich wird meine email von letzter Woche bei der Verwaltung ignoriert und ans Telefon geht nur der Anrufbeantworter. Wisst ihr einen Ausweg? Wir können uns keine 2,5 Warmmieten zusätzlich leisten und wären vor einem Jahr nicht in die Wohnung eingezogen wenn wir gewusst hätten, dass es einen Eigentümer gibt der mit dem Gedanken spielt die Wohnung zu verkaufen.
    Auf meine Anfrage nach den Kontaktdaten des Eigentümers, damit wir das mit dem selber und vor allem schneller regeln können, wurde uns gesagt dass sämtliche Sachen nur über ihre Verwaltung laufen würden.

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