Alles klar, vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten.
Ich konnte mir nur nicht vorstellen, dass der Vermieter, ohne dass jemals der Vertrag von irgendwem gekündigt wurde, verlangen kann, ab in 9 Tagen eine Mieterhöhung durchzuführen, da es sich in meinen Augen nicht um eine Neuvermietung handelt.
B tritt aus dem bestehenden Vertrag aus und C tritt in den bestehenden Vertrag ein. Somit dachte ich, dass der Vermieter an die Regelungen zur Erhöhung bis auf die ortsübliche Vergleichsmiete (5,84 €/qm) gebunden ist (inkl. Fristen, Begründung, etc.) die allesamt NICHT vorhanden sind. Dem ist anscheinend nicht so und rein rechtlich ist ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag ein neuer Mietvertrag?!