Beiträge von kolutshan

    Vielen Dank für die Antworten.
    Zu der Thematik des Machtbereichs, ist aber der Vermieter nicht in der Verpflichtung postalisch erreichbar zu sein? Ich würde jetzt einfach erneut die Kündigung mit dem Hinweis und der DHL Dokumentation vom 1. Zustellversuch, als Einwurfeinschreiben an den Vermieter versenden. Ich kann mir nicht vorstellen, das es mir zu Lasten fällt, dass der Vermieter nicht erreichbar ist?

    Hallo,

    ich habe fristgerecht zum 30.11.13 meine Wohnung gekündigt. Die Kündigung habe ich per Fax sowie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an meinen Vermieter übermittelt. Heute habe ich allerdings das Einschreiben von der Post zurück erhalten. Dieses konnte nicht direkt zugestellt werden und wurde anschließend auch nicht vom Vermieter bei der Postfiliale abgeholt (Benachrichtigungskarte).
    Ich habe aufgrund der ausgebliebenen Reaktion vom Vermieter bereits mehrfach versucht diesen telefonisch zu erreichen. Ohne Reaktion. Auf meine Mailboxbenachrichtigung wurde ebenfalls nicht reagiert.
    Zusammengefasst ist es mir unmöglich einen Kontakt zum Vermieter herzustellen. Gestern habe ich dazu die Hausverwaltung kontaktiert die mir mitteilte, dass diese auch nur sehr selten oder gar keinen Kontakt zum Vermieter unterhalten.
    Ich habe jetzt Bedenken, dass meine Kündigung unwirksam ist bzw. keine Ahnung was ich noch machen soll, um diese zuzustellen!? Da ich alle Fristen eingehalten und die Kündigung schriftlich per Einschreiben aufgegeben habe, ist meiner Meinung nach alles nötige durch mich geschehen, um mein Kündigungsanliegen darzustellen. Was kann bzw. sollte ich jetzt tun?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung!

    Jan

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