Hallo zusammen,
hier mein Fall: ich habe eine Wohnung mit angeschlossenem und funktionstüchtigen Gasherd übernommen. Dieser Gasherd wurde allerdings von meiner Vormieterin an jemand anderen versprochen, somit wurde er abgeholt. Kurze Zeit später bekam ich den Anruf, dass ich den Herd wieder zurückhaben kann, da er bei seinem neuen Besitzer (aus welchem Grund auch immer) nicht angeschlossen werden konnte. Er hat mir empfohlen für den erneuten Anschluss in meiner Wohnung einen Handwerker zu rufen, da wohl in der Zwischenzeit dran rumgeschraubt wurde. Mit Gasgeräten spaßt man nicht - safety first - ich rufe einen Gasinstallationstechniker ins Haus, der mir den Herd anschließen soll. Dieser stellt fest, dass der Herd an sich funktioniere und auch richtig eingestellt seit, allerdings sei der Kunsstoffschlauch, sowie der Anschluss an der Wand nicht mehr fachgerecht, weswegen er den Herd nicht anschließen dürfe. Ein neuer Anschluss an der Wand koste 100€, ein fachgerechter Schlauch 30€ und die Montage nochmal 70€...=200€. Ich sage ihm ich bespreche das erst mit meinem Vermieter...
...dieser sagt mir er wäre nur für die E-Herd-Anschlüsse verantwortlich, nicht für "eventuelle Gasanschlüsse in seinen Häusern". Ist er hier im Recht und muss den Gasanschluss nicht austauschen oder wenigstens sicher verschließen? Wie sieht es mit der Haftung aus, falls Gas austritt und etwas beschädigt wird (das Haus in die Luft fliegt..)?
Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort!
VG,
Tim