Beiträge von parlsyl

    Hallo parlsyl,

    es war Deine Sache, diese Mietsache überhaupt zu übernehmen...:mad: Ich empfehle, einen Fachanwalt zu konsultieren oder direkt fristgerecht zu kündigen.

    Die fristgerechte Kündigung hat der Vermieter inzwischen akzeptiert. Meine Frage bleibt aber: Muss ich bei "Auszug" nach nur 3 Monaten Mietdauer eine renovierte Wohnung übergeben. Laut Mietvertrag bin ich dazu verpflichtet (die üblichen Klauseln). Kann ich die Wohnung in dem Zustand, wie ich sie bekommen habe, zurückgeben? Oder zählt hier die neue Rechtsprechung, dass die starren Fristen nicht bindend sind?

    Ich habe folgendes Problem:
    Mitte Juni habe ich eine Wohnung im bewohnten Zustand besichtigt. Anwesend waren der Vermieter, die Noch-Mieterin und ich. Der Noch-Mieterin habe ich das Angebot gemacht, die Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Als Gegenleistung sollte ich ca. einen Monat eher über die Wohnung verfügen können. Der Zustand der Mietsache ist teilweise sehr alt. Vor allem die Elektrik stammt aus den 50er Jahren. Einige Räume wurden Jahrzehnte nicht renoviert.

    Mit dem Vermieter habe ich abgesprochen, dass ich mir auf eigene Kosten die Elektrik in der Form erweitere, dass ich von den vorhandenen Steckdosen mir zusätzliche legen lasse. Dies ist alles mündlich geschehen. Unterschrieben wurde ein Standardmietvertrag mit den Klauseln zu den Schönheitsreparaturen alle 3 bzw. 5 Jahre.

    Die Vormieterin war dann nicht mehr für mich zu erreichen. Sie zog auch nicht eher aus der Wohnung aus, sondern hinterließ diese unter Zurücklassung ihrer Großmöbel und Teppichböden. Der Vermieter entsorgte dies 3 Tage vor meinem Mietbeginn. Eine formelle Abgabe der Wohnung vom Vormieter gab es nicht, auch keine Übergabe an mich. Vorgefunden habe ich eine völlig verdreckte Wohnung. Schäden, wie nicht tapeziert hinter den Schränken, abgenutzter Farbanstrich der Heizkörper wurden erst jetzt sichtbar. Der von mir hinzugezogene Elektriker stellte fest, dass eine Erweiterung der Elektrik unter keinen Umständen möglich sei. Man müsse die Elektrik erneuern. Nicht einmal ein Anschluss einer Waschmachine, Kaffeemaschine o.ä. ist möglich.

    Ich habe dem Vermieter mitgeteilt, das elektromäßig die Wohnung saniert werden müsse. Außerdem sei sie in einen völlig verwahrlosten Zustand. Ein Übergabeprotokoll lehnte er ab, obwohl Bestandteil des Mietvertrags. Da die Absprache mit der Vormieterin wegen der Renovierung nicht zustande gekommen ist, habe ich den Vermieter angeboten, zu renovieren gegen einen mietfreien Monat. Dies hat er abgelehnt. Für die Sanierung der Elektrik sollte ich ihm im Gegenzug nunmehr eine Kaution von 1200 € zahlen und zusätzlich 1000 €. Dass ich diesen Betrag "abwohnen" kann in Form von vorübergehend weniger Mietzahlung, lehnte der Vermieter auch ab. Da es zu keiner Einigung kam und die Wohnung in diesem Zustand aus meiner Sicht nicht in einem vertragsgemäßen Zustand ist, habe ich den Mietvertrag fristlos gekündigt, ersatzweise fristgerecht. Der Vermieter hat die fristlose Kündigung zurückgewiesen.

    Eine Übernahmeprotokoll zur Feststellung des Zustand lehnt er nach wie vor ab.
    Meine Frage ist jetzt die: Kann der Vermieter aufgrund des Mietvertrags eine Renovierung verlangen, obwohl ich nur 3 Monate einen Mietvertrag habe.

    Ich habe von dem Zustand der Wohnung Fotos gemacht, selbst eine Mängelliste erstellt und auch Zeugen.

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