Hallo zusammen,
hoffe Ihr könnt mir helfen, problem wie folgt :
Bei Wohnungsbesichtigung fragte ich unseren vermieter, ob ich in deKüche die Decke abhängen darf mit Trockenbauplatten (Rigips) zwecks Installation von modernen Einbaustrahler.
Vermieter sagte mir mündlich zu, erwähnte aber nicht das bei eventuellen Auszug die Decke wieder raus muss.
Wie gesagt das wurde mündlich vereibart, wie schaut es aus kann er bei Auszug verlangen das die Decke raus muss
obwohl nichts schriftlich festgehalten wurde ????.
Würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könnt.