Beiträge von tschuk123

    hab ich jetzt mal so angenommen, sonst würde sich das Problem des TE ja nicht stellen und er könnte einfach den anderen Weg wählen, oder?????

    1,25 m Breite als Rettungsweg freizuhalten

    Danke Linus2011 das ist mal ein Wert....woher hast du diesen Wert wenn ich fragen darf??? Ich würde mich gerne auf etwas beziehen wenn ich meinen Vermieter anspreche....

    Unglaublich @ Mainschwimmer.......etliche Antworten aber nix sinnvolles.....nur gegenfragen oder besserwisserisches getue...schade für das forum..... sry aber das musste sein

    Eine Zeichnung ist hier nicht nötig, wenn der TE schreibt, dass es der einzige Zugang ist und dieser ist anscheinend regelmäßig zu schmal (weniger als einen Meter dürfte es schon sein, wenn man sich "vorbeizwängen" muss). Für Miethäuser gibt es Auflagen für Fluchtwege, z.B. dass diese hindernisfrei sein müssen.

    Es waren knapp 60cm

    Und um noch dümmer zu antworten. Wenn du nicht in der Lage bist bei deinem Vermieter für dein Durchgangsproblem mit den richtigen Argumenten zu punkten, dann ist das traurig. Ich jedenfalls sehe mich nicht in der Lage, für dich Platz zu schaffen.

    weiß auch nicht....hab eigentlich weniger dich gemeint....also spar dir bitte deine antworten.....erfahrener Benutzer und so unfreundlich??? aber es gibt immer.....ach was solls....bitte nehm dich meinem problem nicht mehr an und überlass den anderen bitte das normale und freundliche antworten....danke

    Klar ist es sein Grundstück....ich dachte eigentlich nur, dass ich mit der abgabe der unterschrift auf dem mietvertrag eine Sache gemietet habe und dann die hofeinfahrt von "allen" genutzt werden darf und "allen" freigehalten werden muss...er kann ja auch nicht einfach sagen, meine einfahrt....also mauer ich sie zu und keiner kann mehr durch....er muss und ich denke das ist klar....mir einen zugang zum objekt gewährleisten
    um es mal ganz dumm zu sagen....ich habe ja auch die pflicht "seine" Hofeinfahrt in der Kehrwochenzeit zu fegen.....kann ich aber nicht....steht sein auto drauf....

    Hallo zusammen,

    super forum hier, allerdings habe ich über die suchfunktion leider kein passendes thema zu meinem problem gefunden und hoffe hier antworten oder ratschläge zu finden.

    kurze erklärung zu meinem problem:

    ich wohne seit ca. 3 Jahren in einem 3-Familien-Haus in der mittleren Wohnung. Vor ca. 2 Monaten sind meine Vermieter jetzt in die untere Wohnung eingezogen und seitdem "errege" ich mich ständig über das Verhalten meiner Vermieter. Aber ein Punkt stört mich extrem.
    Meine Vermieter, haben zwei Autos und stellen diese entweder in die Hof-Einfahrt oder vor die Einfahrt. Ich muss auch hier kurz die Begebenheiten erklären...Wir haben eine Hofeinfahrt an derren Ende eine Garage steht, die dem Vermieter gehört (er parkt aber nie darin). In der Mitte der Hofeinfahrt ist unser Zugang zum Haus. Es gibt nur diesen Zugang. Zwischen diesem Eingang und der Garage stehen kleinere und größere Mülltonnnen und ein Anhänger des Vermieters.
    Das eigentliche Problem ist nun, dass die Hofeinfahrt ziemlich schmal ist und wenn dann ein Auto drin steht muss man sich an den Autos vorbeizwängen. Wenn man dann noch was in der Hand hat oder wie es bei mir fast immer der Fall ist.... ein Rucksack auf dem Rücken und dann noch die Trainingstasche umgehängt würde ich immer an einen dieser Autos hängenbleiben. Nächster Fall ist, wenn man einen Großeinkauf gemacht hat oder große sperrige Sachen gekauft hat, muss man oder ich jedes mal Fragen wenn ich reinfahren will...

    Nun meine Fragen:

    Darf der Vermieter vor der Hofeinfahrt Parken? Darf er in der Hofeinfahrt parken? Muss er mir nicht eine Mindestbreite für den Zugang zum Wohnhaus gewährleisten?

    Ich bin dankbar für jede Hilfe oder Anregung

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