Beiträge von bronger

    Ja, besser so. Zumal die Zeit davonlief. Die Sache ist seit gestern Abend erledigt. Es gab dann noch ein insofern versöhnliches Ende, als daß die Küche -- wenn auch verschenkt -- an eine nicht so wohlhabende junge Familie ging.

    Man muß als Mieter bei Vertragsabschluß aufpassen, daß bei übernommenen großen Einbaugegenständen (die dann mir gehören) eine Übernahme durch den Nachmieter versucht wird. Kann man ja auch einem Extrawisch recht formlos machen. Ich bin als Mieter immer zu defensiv gewesen. Anderenfalls kommt es zur Katastrophe, wenn es am Ende böses Blut gibt. In den allermeisten Fällen passiert es ja eh mit der Übernahme so.

    Was jetzt die rechtliche Seite angeht, kann wohl jeder im Forum -- inklusive mir -- nur mutmaßen, und es ist ja jetzt ohnehin nur noch theoretisch. Für mich ist sicher, daß es Nötigung wäre, wenn ein Vermieter sagen würde "wenn Sie nicht xxx machen, werde ich verlangen, daß sie die Küche rausreißen". Aber xxx hat hier gefehlt. Es war eine reine "Bestrafungsaktion". Naja.

    Und warum jammerst du denn jetzt noch rum.

    Vielleicht weil es um einiges an Geld geht?

    Fakt ist doch, dass jeder Vermieter von seinen Mietern verlangen kann, dass die ihre Plünnen komplett mitnehmen. Da es die Rückbaupflicht gibt, muss auch nichts im Vertrag vereinbart werden.

    Danke, damit hast du das, was ich bereits geschrieben habe, schön paraphrasiert. Hast du auch was belastbares zu meiner Frage zu sagen?

    Also die Küche war drin als wir einzogen.

    Gleichzeitig haben wir sie aber vom Vermieter abgekauft, ab da gehörte sie uns. Der Vermieter kann mit seiner Wohnung machen, was er will, er kann auch die -- ja nun fremde -- Küche weghaben wollen (nach Beedigung des Mietverhältnisses). Soweit glaube ich nicht, daß wir was machen können.

    Andererseits kann er dem Nachmieter nicht vorschreiben, diese Küche nicht drinhaben zu wollen. Außer mit sehr guten Gründen, aber die hat er gewiß nicht.

    Ich kann auch verstehen, daß Datenschutzgründe es verbieten, daß man uns die Kontaktdaten des Nachmieters gibt. Ich brauche die ja auch nicht.

    Nur wird jetzt hier vom Vermieter ohne Grund eine triviale Vermittlung unterbunden, die seine beiden Vertragspartner hunderte von Euro sparen würde. Ich stehe in einem vertraglichen Zwang zum Vermieter, den dieser ausnutzt, um mir finanziellen Schaden zuzufügen, ohne daß das vertraglich so vereinbart war, oder es irgendwem einen Vorteil verschafft, oder die Vermittlung nicht zumutbar wäre. Es gibt kein Gesetz gegen Arschlöchrigkeit, das ist mir schon klar, dennoch interessiert mich, ob man das hinnehmen muß. Manchmal gibt es ja doch ganz interessante Urteile ...

    In unserer Ex-Wohnung ist eine Einbauküche. Ein Nachmieter ist gefunden, dessen Kontaktdaten wir nicht haben. Es könnte also sein, daß dieser Nachmieter die Küche gerne übernehmen würde. Der Vermieter verlangt jedoch die Entfernung der Küche und will den Nachmieter nicht darauf ansprechen.

    Das ganze ist die aktuelle Eskalationsstufe einer Menge bösen Blutes, daher ist mit diplomatie nichts mehr zu erreichen. Was mich also nur noch interessiert: Kann ich verlangen, daß dem Nachmieter eine Übernahme angeboten wird? Schließlich entsteht erheblicher finanzieller Schaden ohne Notwendigkeit, u.U. für uns *und* den Nachmieter.

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