Beiträge von bass1214

    Vielen Dank für die schnellen Antworten!

    Das heißt für mich, dass ich den Vermieter theoretisch 30 Tage nach Zugang der ursprünglichen Abrechnung auffordern kann, mir das Guthaben auszuzahlen, wenn bis dahin keine Korrektur erfolgt ist, oder?
    Unabhängig davon wäre ich natürlich verpflichtet wieder etwas zurückzuzahlen, falls die neue Abrechnung einen anderen Wert ergibt.

    Liebes Forum!

    Vielleicht kann mir jemand bei folgender Problematik weiterhelfen:

    Ich habe meine NK-Abrechnung 2012 erhalten und mich über eine erfreuliches Guthaben gefreut. Nun erhielt ich wenige Tage nach Zugang der Abrechnung eine Nachricht des Vermieters, dass ein anderer Mieter des Hauses (insgesamt 3 Parteien) Widerspruch eingelegt hat und aus diesem Grund eine Prüfung durch den Abrechnungsdienstleister durchgeführt und ggf. danach eine neue Abrechnung erstellt wird.
    Wie lange dieser Vorgang dauert, kann man aufgrund der sonstigen Bearbeitungszeiten beim Dienstleister nur erahnen...

    Nun ist meine Frage: Kann der Vermieter mein Guthaben für die Zeit der Prüfung/Neuberechnung komplett zurückhalten, auch wenn ich nicht widersprochen habe? Läuft seit Zugang der NK-Abrechnung eine Frist für die Auszahlung des Guthabens oder wird diese durch den Widerspruch des anderen Mieters gehemmt?

    Danke vorab für Eure Hilfe!
    Beste Grüße,
    bass1214

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!