Hallo tobi99,
wenn die Nutzung des Schuppens im Mietvertrag NICHT vereinbart ist, steht und fällt alles mit dem Vermietergutdünken. Es gibt diesbezüglich kein Gewohnheitsrecht, und was der andere Mieter hat oder darf, hat mit Deinem MV nichts zu tun.
Hi Berny, vielen Dank für Deine Einschätzung.
Ich habe nun im Mietvertrag nachgeschaut und es ist einer dieser Standard-Mietverträge, da steht natürlich nichts zu der Benutzung des Radschuppens.
Du hast auch Recht damit, dass es ja keine Rolle spielt, was die anderen Mieter dürfen, bzw. vereinbart haben. Ärgerlich, absolut ärgerlich. Es handelt sich beim dem Radschuppen also um eine freiwillige Leistung durch den Vermieter und er kann darüber bestimmen, wie er möchte.
Siehst Du ein Problem in folgender Lösung:
Ich stelle mein Herrenrad aus meiner Wohnung in den Schuppen und trage das Damenrad, das im Übrigen auch mir gehört, in meine Wohnung. Darf er mir das verbieten?
Ganz lieben Dank, Grüße
Tobi