Beiträge von Magdalena

    Nein es nützt natürlich nichts, aber ich würde gerne wissen wie meine chancen stehen. vielleicht ist es aus meiner Nachricht oben nicht klar ersichtlich worum es geht. aber habe ich denn Recht damit was ich in dem Brief geschrieben habe?

    Hallo Berny, ich bin im Moment wirklich verzweifelt und aus Deinen Antworten kann ich leider nichts Nützliches ersehen. Vielleicht würden mir ernst gemeinte Antworten eher helfen.

    Hallo, ich hoffe ich bekomme hier Hilfe. Bin im Moment etwas verzweifelt. Und zwar: Im September 2008 haben wir eine Wohnung in Dortmund bezogen. Die Heizungen werden jedoch erst im Oktober eingestellt.
    Im Herbst 2009 haben wir dann eine Nebenkostenabrechnung bekommen die besagte, dass wir 1,50 Euro zurück erstattet bekommen. Dann im Dezember kam der Vermieter vorbei und meinte, er habe sich bei den Werten verrechnet und er müsse diese nochmal berechnen und überprüfen. Nun hat er uns vor ca. einem Monat ( also April 2010) telefonisch mitgeteilt wir sollen doch bitte 501 Euro für 2008 nachzahlen! So blöd wie wir waren, haben wir einen wisch unterschrieben den der vermieter aufgesetzt hat, die 500 Euro in Raten abzubezahlen. Da wir aber erfahren haben dass eine 12 Monatsfrist besteht was die nebenkostenabrechnung angeht haben wir bisher nicht bezahlt und heute eine mahnung bekommen. abgesehen davon, haben wir ja nur telefonisch die info bekommen und gar keine abrechnung erhalten. was nun? was ist mit der unterschrift dass wir die ratenzahlung annehmen?könnt ihr mich verstehen? Ich kann hier aber mal den brief reinsetzen den ich soeben erfasst habe:
    Betreff: Mahnung Nebenkostenabrechnung 2008, Whg.: xxx

    Sehr geehrte Frau xxx,
    da wir leider keine Nebenkostenabrechnung von Ihnen bekommen haben, die uns den hohen Betrag von über 500 Euro erläutern sollte, haben wir ebenfalls telefonisch nochmals drum gebeten und bis heute diese nicht erhalten. Außerdem ist es üblich eine Nebenkostenabrechnung schriftlich zu erhalten und nicht telefonisch zu erfahren über 500 Euro nachzahlen zu müssen. Aus diesem Grunde können wir verständlicher Weise nicht blind bezahlen. Unser Rechtsanwalt hat uns nun aufgefordert die Nebenkostenabrechnung einzuholen um dies überprüfen zu können.
    Wie wir nun auch von unserem Rechtsanwalt erfahren haben, gilt:
    Gemäß § 556 Abs.3 S.2 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Die Nebenkostenabrechnung muss deshalb dem Mieter bis spätestens zum letzten Tag der Frist zugehen.
    Überschreitet der Vermieter jedoch diese 12-Monatsfrist, kann er in der Regel gemäß § 556 Abs.3 S.3 BGB vom Mieter keine Nachzahlung mehr verlangen.

    Außerdem möchten wir gerne eine konkrete Nebenkostenaufstellung erhalten, welche uns genau zeigt, wie hoch die Vorrauszahlung für die Heizung war und ist. Es kann ja nicht angehen, uns erst eine Nebenkostenabrechnung zu schicken, die besagt dass wir Geld zurückbekommen, um uns 8 Monate später telefonisch mit zu teilen, sich verrechnet zu haben und über 500 Euro zu verlangen.

    Des Weiteren möchten wir gerne den Betrag wissen, welchen wir für unseren Stellplatz bezahlen. Da es Ihnen nach mehreren Aufforderungen nicht gelungen ist, heraus zu finden, welcher Einwohner uns das Parken unmöglich macht, sind wir nicht bereit, diesen weiter zu bezahlen. (Kfz-Stellplatz: Kann der Mieter seinen zur Mietsache gehörenden Kfz-Stellplatz nur eingeschränkt nutzen, weil ständig fremde Fahrzeuge dort parken, braucht er für den Stellplatz auch keine Miete zahlen (LG Köln, Az. 1 S 211/74, aus WM 1976, S. 29).

    Mit freundlichen Grüßen

    xxx

    BITTE UM SCHNELLE HILFE!
    kann ich dies so abschicken?

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