Beiträge von TobiasVogt-87

    Hätte ich die Fragen ohne Kontext hier reingestellt wäre die ersten Antworten etwa wie folgt ausgefallen:

    "Ohne mehr zu wissen können wir dir dazu nichts sagen"

    Und das die Darstellung in dem anderen "Forum" so schlecht ist liegt nur an dem bescheidenen Editor, denn es ist der selbe Text mit der selben Formatierung wie hier^^

    Soweit hatte ich das auch schon vermutet. Bleiben nur die noch viel interessanteren Fragen offen


    • Kann der Vermieter irgendwelche Forderungen wie oben geschildert an uns stellen?
    • Kann ich die ausstehenden Rechnungen mit der Miete verrechnen?

    Sehr geehrte Damen und Herrn, gleich werde ich ihnen den Ablauf meines Mietverhältnisses schildern. Wozu ich im Anschluss ein paar Fragen habe.

    Gründung einer Wohngemeinschaft (2 Personen)

    01.11.2012 Neuen Mietvertrag unterzeichnet ab 01.12.2012 (700€ Miete, 190€ Nebenkosten & Beidseitiger Verzicht auf ordentliche Kündigung bis 30.11.2014)
    Vermieter lässt Wohnung nach Auszug der Vormieter durch Malerfachbetrieb sanieren
    23.11.2012 Schlüsselübergabe
    24.11.2012 Einzug
    Mit Absprache der Vermieters einige Reparaturen durchgeführt
    Vermieter Rechnungen über Reparaturen vorgelegt
    28.11.2012 Gutschrift für Reparaturen erhalten (206,97€)
    29.11.2012 1400€ Mietkaution überwiesen
    30.11.2012 Bei Stadt umgemeldet
    11.12.2012 Wohnungsabnahmeprotokoll unterzeichnet
    03.12.2012 erste Miete überwiesen
    Einige Wochen nach Einzug: Vermieter über Schäden an der Flurinnenwand informiert (Schimmel?) Vermieter bestätigt, den Schaden bereits zu kennen. Es handelt sich dabei nur um Salpeter und wäre nicht weiter tragisch.
    Einige Wochen nach Einzug Kondenswasserstreifen an Zimmeraußenwand(Mitbewohner) bemerkt. Vermieter darüber umgehend informiert.
    Januar 2013 Zählerstände der Heizkörper werden erfasst
    Vermieter informiert uns über womöglich höhere Nachzahlung der Nebenkosten, mit dem Hinweis die Abrechnung durch einen Fachmann überprüfen zu lassen.
    Einige Tage später: Vermieter informiert uns über Rückzahlung der Nebenkosten nach dem ein Fachmann die Abrechnung nochmal geprüft hat (Heizgradtage)
    29.05.2013 Kündigung durch Arbeitgeber erhalten
    Gespräch mit Vermieter um ihn über Arbeitslosigkeit zu informieren und ggf. vor Mietzahlungsverzug zu warnen. Vermieter macht von sich aus den Vorschlag, das Mietverhältnis sofort zu Beenden, wenn wir eine kleinere Wohnung von ihm mieten. Neue Wohnung noch am selben Tag angeschaut. Um Überlegungsfrist gebeten
    Am nächsten Tag Vermieter über Annahme seines Angebotes in Kenntnis gesetzt.
    Vermieter gebeten Aufhebungsvertrag schriftlich niederzulegen. Vermieter weigert sich, bestätigt jedoch, dass nach Umzug keine weiteren Forderungen zu erwarten sind.
    13.06.2013 Beginn mit Umzug in neue Wohnung. Mit Absprache des Vermieters einige Reparaturen durchgeführt
    Vermieter Rechnungen über Reparaturen vorgelegt mit der bitte diese zu begleichen. (45,64€) Vermieter weigert sich Rechnungen zu begleichen mit dem Hinweis diese ggf. irgendwann zu verrechnen
    16.06.2013 Umzug abgeschlossen. Alte Wohnung gereinigt, Fenster geputzt und gewischt übergeben.
    Vermieter um Wohnungsabnahme gebeten. Vermieter bestätigt in Gegenwart meines Vaters, dass keine weitere Schönheitsreparaturen zu machen seien, er sich aber nicht sicher sei ob für neue Mieter ggf. neu gestrichen werden müsste.
    Vermieter gebeten Zählerstande zu notieren. Er weigert sich wegen des höheren Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung. Er sei außerdem nicht dazu verpflichtet.
    17.06.2013 Bei Stadt umgemeldet
    18.06.2013 Schlüssel der alten Wohnung übergeben. Vermieter nochmals gebeten einen Aufhebungsvertrag schriftlich niederzulegen. Vermieter weigert sich wegen zu hohen Aufwand mit dem Hinweis, dass eine mündliche Absprache genüge. Neuen Mietvertrag unterzeichnet (420€ Miete, 50€ Nebenkosten & Beidseitiger Verzicht auf ordentliche Kündigung bis 30.06.2015)
    Vermieter hat Kaution auf neue Wohnung überschrieben. Vermieter gebeten die überschüssige Kaution (1.400€-1.140€) herauszugeben. Vermieter wolle diese Kaution erst nach Abschluss eines neuen Mietvertrages für die alte Wohnung verrechnen.
    Vermieter hat die alte Wohnung nochmals mehrere Tage gereinigt. Später erzählt er mir, dass er es ziemlich merkwürdig fand, dass dabei einige Stunden Wasser auf dem Boden stand.
    Einige Tage später zeigte er mir Kondenswasserstreifen an Zimmeraußenwand (in meinem Zimmer) und behauptete, dass läge nur daran, dass ich nicht richtig gelüftet hätte. Er müsste das beseitigen lassen.
    01.07.2013 erstmals geringere Miete überwiesen
    02.07.2013? Zählerstande der Heizkörper abgelesen
    Vermieter mehrfach aufgefordert, Rechnungen zu begleichen und Kaution zurück zu erstatten.
    Vermieter ist unzufrieden, da er noch keine neuen Mieter für die größere Wohnung gefunden hat.
    • er hätte damals an die 400 Euro für die Sanierung bezahlen müssen
    • ihm würden jetzt schon seit einigen Monaten die Mieten fehlen
    • er wollen gerne die Kosten für die geschalteten Anzeigen von uns zurück erhalten
    Ich frage mich:
    • Kann der Vermieter irgendwelche Forderungen wie oben geschildert an uns stellen?
    • Können wir die Nebenkostenabrechnung für 2012 einfordern?
    • Können wir die überschüssige Kaution zurück verlangen?
    • Kann ich die ausstehenden Rechnungen mit der Miete verrechnen?
    • Bin wegen neuen Job in anderes Bundesland umgezogen. Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag aus diesem Grund vorzeitig zu kündigen?

    Danke schonmal für alle Antworten

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