Beiträge von charly10

    Genau das ist der Punkt!!! Am Ende bleibt doch nur der Anwalt, und wenn man schon genug vom Umzugsstress hat, kann man sich überlegen, ob das noch Sinn macht.... Auch mit der Nebenkostenabrechnung. Wie soll ich ihn dazu zwingen? Nur mit Anwalt und das kann sich dann hin ziehen und was dann dabei raus kommt, ist eine andere Geschichte. Einer ist halt immer der Heiner!!!! Also, der Mieter, wenn das für den Vermieter so schön einfach ist.

    Doch, die Kündigung ist mir formal per Einschreiben Ende Juni zugestellt worden, mit der Begründung, dass seine Tochter, die sich von ihrem Freund getrennt hat (das wurde mir schon vor zwei Monaten mündlich gesagt) die Wohnung benötigt. Es wurde auch auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Widerspruchsfrist hingewiesen. Generell hab ich aber gelesen, dass man nur wegen persönlicher Härte oder wie auch immer Widerspruch einlegen darf und nicht, wenn man den Eigenbedarf aus guten Gründen stark bezweifelt. Da heißt es immer: persönliche Härte liegt vor wenn...dies und das, aber für mich ist es einfach schon hart eine neue Wohnung zu suchen, alles an einen neuen Ort zu transportieren u.s.w. auch wenn ich nicht schwanger bin und auch noch nicht alt!!!! Ich bin doch kein Nomade....!!!! Ich finde einen Umzug immer hart!!!

    Ich bin doch zuvor 4 Monate regelmäßig nach Hause gefahren und hab zuhause gewaschen, da hab ich ja hier nur auch für Duschen und Kochen gebraucht. Ich glaub eher, dass er Angst hat, dass es dann für sie nicht reichen könnte, und sie auf normales Wasser umschalten müssten. Dann hat er weniger von meinen Nebenkosten, was doch am Anfang mündlich pauschal vereinbart war. Was der angemeldet hat und was nicht, weiß ich nicht.

    Es gibt ja aber auch Fallbeispiele und Urteile, aber da sucht man sich einen Wolf im Internet....
    Für mich ist der Grund, weil die Tochter sich vom Freund getrennt hat, ein u.U. absehbarer Grund, oder aber man könnte auch sagen, dass sie sich dann eine Wohnung suchen kann, und nicht der Mieter deshalb ausziehen muss... Vielleicht sind die in einem Monat wieder zusammen, aber der Mieter hatte dafür ganz erhebliche Umstände in Kauf zu nehmen... abgesehen davon, dass der Grund für mich ziemlich offensichtlich vorgeschoben ist!!!

    a) Ab einer bestimmten Entfernung zum Arbeitsplatz bekommt man vom Arbeitsamt finanzielle Unterstützung, wenn man zuvor Arbeitslos war. Als Nachweis dafür braucht man den Mietvertrag am neuen Wohnort bzw. Arbeitsort.
    b) Ich bin mir 100% sicher, dass der Vermieter nicht mit mir gemeinsam die Zähler ablesen wird, wenn ich ausziehe!!! Ich denke, dass ich höchstens jemanden mitnehmen kann, der mir danach bestätigen kann, dass er mir das verweigert.
    d) Hab ich nicht ganz verstanden. Erklärungsnöte gegenüber wem?

    Ja, es ist etwas zu lang, aber jeder Fall ist individuell und nicht immer pauschal.
    Ich hab z.B. gelesen, dass nach einem halben Jahr nicht gekündigt werden darf wegen Eigenbedarf, weil dies für den Vermieter hätte absehbar sein müssen, und auch beim Einzug hätte erwähnt werden müssen. Wie sicher ist das?
    Wie werden die Abrechnung der NK und/oder BK unter einem Jahr erstellt, wenn der Vermieter das nicht in Erwägung zieht und ich keine Einsicht auf die Hauptzähler habe? Bei der Miete über einem Jahr kann man zumindest Einsicht in die Abrechnungen verlangen.
    Wer gibt mir den Zählerstand bei meinem Auszug? Mein Vermieter bestimmt nicht!!!

    Hallo,

    ich bin im Januar wegen einer neuen Arbeitsstelle ( ca 400 km von meinem eigentlichen Wohnort) in eine 45qm große Wohnung eingezogen und hatte auf die Schnelle mit meinem Vermieter mündlich eine Miete incl. aller Nebenkosten (pauschal) in Höhe von 450.- Euro vereinbart, da die Wohnung über keinerlei Zähler verfügt.
    Da ich jedoch für das Arbeitsamt einen Mietvertrag brauchte, habe ich den Vermieter um einen Vertrag gebeten. Dieser war damit auch einverstanden. Da wir uns zu Anfang recht gut verstanden und vertraut hatten, lud ich im Internet einen Vertrag herunter, übergab diesen meinem Vermieter zum ausfüllen und erhielt diesen dann unterschrieben auf Anfrage zwei Tage später. Der Vertrag enthielt die Posten Miete: 200 Euro und Betriebskostenvorauszahlung: 250.- Euro und als Einzugsdatum fügte mein Vermieter den 1.03.2013 anstatt den 25.01.2013 ein. Da wir zuvor pauschal 450Euro vereinbart hatten, war mir klar dass der Vermieter gerne so wenig wie möglich vor dem Finanzamt angeben wollte und etwas 'bar' für sich behalten wollte. Ich reklamierte dies jedoch, und er meinte, dass er höchstens für 250.-Euro Miete unterschreiben könne, andernfalls rentiere sich das für ihn nicht. Ich korrigierte auch in einem neuen Vertrag das Datum und wir unterschrieben beide.
    Mitte Mai, kaufte ich mir eine gebrauchte Waschmaschine und einen Trockner. Ich muss dazu anmerken, dass ich zuvor jede zweite Woche nach Hause fuhr, meine Wäsche waschen musste, nass wieder mit zurück nehmen musste um in der Wohnung dann zu trocknen.. Da mir dies zu stressig und mit der Zeit auch zu teuer wurde (Ausgaben für Benzin), kaufte ich mir also die gebrauchten Geräte günstig, wonach am selben Abend mein Vermieter vor der Tür stand und mich zur Rede stellte, dass er mitbekommen habe, dass ich nun eine Waschmaschine und einen Trockner hätte und er nun 20.- Euro mehr im Monat zu bekommen hätte. Dies schlug ich ihm direkt ab, da er mir am Tag des Einzugs noch erklärt hatte, dass aus dem Wasserhahn für die Waschmaschine nur Regenwasser komme, und dass sie selbst mit Regenwasser waschen würden, wenn ich aber mit normalem Wasser waschen wollte, würde er mir einen anderen Wasserhahn montieren. Es war auf keinen Fall die Rede davon, dass ich keine Waschmaschine haben würde oder dürfte.
    Ein paar Tage später, meine erwachsenen Söhne und eine Freundin waren übers Wochenende zu Besuch, rief mich mein Vermieter an und kündigte mir mündlich wegen Eigenbedarf. Er sprach aber im selben Atemzug auch davon, dass ich ja bestimmt auch die Wäsche von meinen Kindern gewaschen hätte (was eigentlich irrsinnig ist, dass diese so weit fahren würden um Wäsche zu waschen). Meine Söhne halfen mir auch das Schloss zur Eingangstür auszutauschen, da ich zuvor bemerkt hatte, dass der Vermieter in meiner Abwesenheit regelmäßig meine Wohnung betreten hatte. Konkrete Beweise habe ich dafür leider nicht.
    Er fragte mich ein paar Tage später, ob ich schon was gefunden hätte, worauf ich ihm antwortete, dass ich seine Kündigung, wenn schon, gerne schriftlich hätte. Dies war Ende Mai. Die Wochen vergingen, und als ich eines Tages die Waschmaschine und den Trockner in Betrieb hatte, fiel der Strom (nur) im Bad aus. Da ich telefonisch und persönlich niemanden erreichte (der Vermieter wohnt direkt dabei) rief ich die Polizei an, was ich ihm dann auch durch die Tür sagte. Innerhalb der nächsten 5 Minuten war der Strom wieder an und ich bestellte die Polizei wieder ab.
    Mehrere Wochen später passierte dasselbe, nur hatte ich ihn diesmal telefonisch erreicht und er behauptete, dass die Sicherung heraus gesprungen sei. Ich wusste aber, dass das nicht wahr ist, und dass er den Strom extra ausgeschalten hatte, weil der Strom auch für einen Moment in der Küche weg war und mein Radiowecker dann neu eingestellt werden musste. Ich drohte ihm, dass ich wieder die Polizei rufen würde worauf er ausrastete, mir drohte dass er dafür sorgen würde, dass ich es hier nicht mehr aushalten würde, und mir auch wieder mit der Kündigung drohte. Er fragte mich aber auch zu Anfang des Gesprächs, welche Geräte ich am Laufen hätte, und wieso ich bei diesem Wetter den Trockner benutzen würde und dass ich bestimmt noch für andere Leute waschen würde. Ich antwortete ihm, dass dies meine Sache sei warum und wann ich den Trockner benutze, und dass ihn das nichts angehe. Dazu muss ich persönlich wiederum anmerken, dass ich den Trockner nur für Handtücher und Bettwäsche benutze und nicht so häufig in Betrieb habe und schon gar nicht einen Waschsalon betreibe. Ich bin Vollzeit berufstätig und habe auch so gut wie keinen Besuch hier)!!!
    Auf jeden Fall bekam ich 2 Tage später die Kündigung wegen Eigenbedarf per Einschreiben, da sich die Tochter vom Freund getrennt hätte... was ich jedoch schon vor 2 Monaten gesagt bekommen hatte!!!??? Die angeblich getrennte Tochter hätte zwischenzeitlich aber bestimmt schon im Elternhaus zumindest ein Zimmer bewohnen können bzw. dem Vermieter hätte das schon vor 2 Monaten wichtig sein müssen, ordentlich zu kündigen, wenn dieser Grund nicht nur vorgeschoben wäre.
    Meine Frage ist nun, darf der Vermieter mir nach 7 Monaten wegen Eigenbedarf kündigen, ohne Vorankündigung bei meinem Einzug, und wie kann ich mit den Betriebskosten verfahren? Wie gesagt, hatten wir mündlich eine Pauschale vereinbart, im Vertrag jedoch eine Betriebskostenvorauszahlung von 200.- Euro. Nebenkostenvorauszahlungen wurden nicht separat aufgeführt. Wegen des ungerechten Verhaltens bzw. Vorgehens meines Vermieters, möchte ich auch die Nebenkosten und Betriebskosten abrechnen. Wie geht das ohne Zähler und bei Wohnen unter einem Jahr bzw. wenn noch kein Zeitraum von einem vollen Jahr für eine Abrechnung erreicht ist? Ich habe auch keinen Zugang zu den Zählern, kann diese also auch nicht selbst ablesen.
    Darüber hinaus möchte ich noch etwas hinzu fügen, was mir von Anfang an nicht bewusst war. Ich bin in einer Einliegerwohnung, über mir sind 2 Autogaragen und dort wird des Öfteren über 2 bis 3 Stunden gearbeitet und mehr oder weniger nervende Geräusche verursacht. Ich habe mich noch nicht beschwert, weil ich dachte, dass sie es dann erst recht machen um mich zu vertreiben.
    Mir ist bewusst, dass dies für mich auf die Dauer kein akzeptabler Zustand ist und ich ausziehen werden muss und will, ich möchte nur genauer über meine Rechte Bescheid wissen um mich meinem Vermieter besser entgegen stellen zu können und weil mich diese Willkür mittlerweile ganz heftig stresst. Ich bin eigentlich nicht so einfach willig und bereit, meine Sachen wieder zu packen, wenn dem Vermieter das 'Schwarzgeld' zu wenig wird. Ich bin selbst Vermieterin eines Hauses in meiner Heimat und würde mich schämen, wenn ich meinen Mietern so etwas zumuten würde, insbesondere dass mein Recht auf Privatsphäre absolut verletzt wurde.

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