Hallo zusammen,
ich wohne im Moment noch zur Zwischenmiete in einer WG, allerdings zieht mein Mitbewohner absehbar aus und so wie es momentan aussieht kann ich die Wohnung auch anschließend übernehmen, also selbst Hauptmieterin werden.
Jetzt hat mich mein Mitbewohner darauf angesprochen und meint, dass ich wenn ich diese Wohnung übernehmen möchte die Küche von ihm abkaufen muss. Davon steht allerdings nichts in meinem Zwischenmietvertrag. Zudem wohne ich seit einem Jahr in der Wohnung und er hat es jetzt vor drei Wochen erst erwähnt.
Jetzt ist meine Frage, ob er das einfach festlegen darf? Wenn ich die Wohnung miete, dann gehe ich doch einen Vertrag mit der Wohnungsbaugenossenschaft ein und ich ging davon aus, dass die dann die Mietbedingungen festlegen. Mein Mitbewohner ist jedoch der Ansicht, dass er das Festlegen darf und wenn ich ihm die Küche nicht abkaufe, dann kann ich die Wohnung laut ihm nicht übernehmen. Ist mein Zweifel an dieser Aussage berechtigt, oder darf er das tatsächlich einfach so festlegen (ohne Rücksprache mit der WBG)?
Vielen Dank schon mal,
DoremioXY