Beiträge von Sicu

    Ja, das ich das MUSSTE weiß ich. Ich erwähnte es nur, weil er eben die Begründung hatte. ich müsse vllt. etwas nachzahlen. Für den einen Monat.

    Richtig, der Abrechnungszeitraum war immer bis einschl. 31.07.
    Also gibt es jetzt keine Ausreden mehr, dann kann ich ja in die Tasten hauen, vielen Dank :o

    Hallo allerseits,

    zuerst: ich weiß nicht, ob ich das richtige Thema erwischt habe. Wenn nicht: bitte "richtig schieben" und Sorry!

    Ich habe letztes Jahr zum 31.08.12 meine Wohnung gekündigt, die NK-Abrechnung kam schon vorher, bis einschl. 31 Juli 2012 und eine Nachzahlung die angefallen war, wurde umgehend beglichen.
    Also stand noch der August aus (bzw. bis zum 15.08., da ich da schon ausgezogen bin).
    Der Vermieter hatte mir damals die Mietbürgschaft nicht ausgehändigt mit der Begründung: Ich müsse auf die nächste Abrechnung warten (jetzt Ende Juli 2013), da man ja nicht wissen kann, ob Rückstände bestehen.

    Also, ich haben die Augustmiete damals VOLL bezahlt (u.a. z.B. auch die Vorauszahlung für Heizkosten, was ich im August sicher nicht in Anspruch genommen habe, da in der alten Dachwhg von ganz alleine Tag&Nacht über 30 grad herrschten oder auch der Posten Streusalz......). Das da diesmal mit Sicherheit KEINE Nachzahlung ansteht, soweit reicht wohl nur MEIN logisches Denken... Zumal ich mit einer ganezn KN-Zahlung auch nur 14 Tage dort noch gewohnt habe.

    Bei der Übergabe damals gab es auch nur die Beanstandung, ich solle einen neuen Duschkopf dran machen (meinen hatte ich mitgenommen, da ich diesen selbst gekauft hatte weil ich bei Einzug auch keinen hatte). Dies habe ich getan.


    Meine Frage nun: Bis jetzt habe ich weder die NK-Abrechnung für den letzten August erhalten, geschweige denn meine Mietbürgschaft die ich im Original benötige um sie endlich kündigen zu können. Hat er das Recht, sie noch länger einzubehalten (evtl. seine NK-Abrechnung um einen Zeitraum rauszuzögern?)


    Ich danke Euch im Voraus!

    LG

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