Beiträge von zidanero

    Hallo Zidanero,

    an deiner Stelle würd ich erst mal überprüfen, ob der Speicher als Aufenthaltsraum, bzw. Wohnraum zugelassen ist ( §34 LBO für B-W).
    Wenn nicht, ist es natürlich auch nix mit der Maisonette....

    Hi Linus, vielen Dank für den Tipp. Bisher bin ich auf ein Urteil gstoßen, welches besagt: eine Galeriefläche kann auch dann als Wohnfläche hinzugezählt werden, wenn 50% der Raumhöhe unter 220 cm liegen.

    Aber bezügl deines § werde ich nochmal schauen, danke.

    Sonst gehts noch, was erwartest du eigentlich von einem Mietrechtsforum? Ich habe dir geschrieben/verlinkt, was eine Maisonette ist. Wenn dir das nicht reicht, dann ist das ganz alleine dein Problem. Bezahle die Mieterhöhung nicht, lasse dich verklagen, dann kommen dazu dann noch die Gerichts- und Anwaltkosten. Dann bist du hoffentlich zufrieden.

    Mensch hast du heute wieder gute laune!

    Ich habe dir doch schon die Erklärung von wiki geliefert. Für weitere Hinweise bin ich echt zu faul, da solltest du mal selbst Google bemühen.

    Naja Mainschwimmer, die Ansicht von Wikipedia war mir schon vor einigen Tagen bekannt. Bei Google habe ich leider nichts brauchbares gefunden, sonst würde ich hier doch gar nicht schreiben. Ich hatte schlichtweg die Hoffnung, dass so erfahrene Benutzer wie Du genau wissen, was genau eine Maisonette Wohnung ist und was nicht. Schade

    Hallo zusammen,

    bei unserer Wohnung steht eine drastische Mieterhögung an, obwohl wir meines erachtes mit unserem Quadratmeterpreis von 8,30 € bereits deutlich über dem Mietspeigel liegen. Begründet wird die Erhöhing beispielsweise auch damit, dass es sich um eine Maisonettewohnung handeln würde und dies allein eine Erhöhung der Miete um 9% rechtfertige.
    Nun ist es zwar so, dass wir den ehemaligen Speicher als Arbeitszimmer im oberen Stockwerk nutzen können und die Treppe zum Arbeitszimmer innerhalb unserer Wohnung liegt, reicht das allerdings schon um das Kriterium Maisonette mietrechtlich zu erfüllen. Im besagten Dachspitz ist der alte Speicherboden mit einem alten Teppichboden belegt, an ihm wie auch an den Fenstern und Tapeten wurde seit den frühen 80ern nichts mehr gemacht (außer Tapete gestrichen). Es handelt sich um wahrlich keinen nobel ausgestatteten Raum, ganz im Gegenteil. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob die Richtlinien für einen zweiten Rettungsweg erfüllt werden. Kann es wirklich sein, dass hierüber eine Mieterhöhung von 9% gerechtfertigt werden kann?

    Über Antworten und Meinungen würde ich mich sehr freuen.

    Grüße aus Freiburg

    Andi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!