Beiträge von TiKnoe

    Naja, sind am Tag zwischen 50 - 60 Liter.
    Das Ganze Ca. 5 Monate lang.

    Mir geht es aber weniger um das Wasser. Meine Frau gießt ja auch ihre Blumen. Ich sehe es nur nicht ein jetzt auch noch die Blumen meines Vermieter zu bezahlen. Zumal wir sehr viel, im Rahmen unserer Jobs, tun, dass alle Blumen (seine und unsere) schön sind.

    Ich kann diese Frage nicht beantworten, da das Gießen von Blumen kein mietrechtliches Thema ist.

    Heißt das dann, dass der Passus im Mietvertrag nichtig ist?

    Wie würden Sie sich in diesem Fall verhalten? Es handelt sich hier nun immerhin um 7 Blumenkästen, die recht aufwendig bepflanzt sind.

    Weiter habe ich so, auf Grund des sehr heißen Wetters, dieses Jahr auch einen enormen Wassermehrverbrauch.

    MfG

    Guten Tag,

    Kurz zu meiner Situation.
    Ich wohne seit November 2011 in einem denkmalgeschütztem 2 Parteienhaus.
    Der Vermieter hielt bei meinem Einzug fest, Zitat: Blumenkästen ab Mai bitte aufhängen u. pflegen.

    Die Blumenkästen hängen an der Aussenfassade und werden vom Vermieter von einer Gärtnerei bepflanzt und dann zumir gebracht. Das funktioniert auch.

    Nun habe ich heute einen Brief von meinem Vermieter bekommen, in dem er von mir eine Neubepflanzung der Kästen verlangt, auf meine Kosten, weil die Blumen laut seiner Meinung verdorrt sind.

    Trotz 2-maligem gießen am Tag haben die Blumen tatsächlich etwas gelitten, aber wir haben hier auch Tag für Tag fast 36 Grad und die Blumen hängen ab Ca. 14:00 in der Sonne.

    Nun meine Frage, kann er das Verlangen? Kann ich mich hier auf höhere Gewalt (Wetter) berufen?

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