Die Frage ist ja nicht, was ich hätte machen können, sondern was ich in Zukunft mache. Also nach jedem ausgefallenen Termin eine schriftliche Beschwerde an den Vermieter schicken? Wahrscheinlich wird ihn das nicht wirklich interessieren. Also direkt eine Frist setzen?
Beiträge von Marie86
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Warum der Hausmeister letztendlich nicht in Ihrer Wohnung war, kann ich, mangels Gegenrede, nicht beurteilen.
1 Mal am selben Tag abgesagt wegen Krankheit
1 Mal nicht abgesagt; telefonisch habe ich erfahren, dass das Auto nicht angesprungen ist
1 Mal Termin vergessen (auch im Nachhinein durch Anrufen erfahren)Dass mal ein Termin ausfällt, ist durchaus nicht als schlimm einzustufen (insbesondere natürlich nicht im Krankheitsfall). Wenn aber jedes Mal der erste Termin - meist ohne Absage - ausfällt und der zweite Termin ohne Materialmitnahme erfolgt, halte ich das für keinen zumutbaren Zustand.
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Vielen Dank schon mal für die ausführliche Antwort!
Eine Information habe ich vergessen: Ich habe den Vermieter über die Problematik mit dem Hauswart informiert. Den Vermieter interessiert dies aber nicht, sondern er meint, dass man dann eben einen neuen Termin machen müsste.
Die Aufschlüsselungen oben verstehe ich nicht, da in meiner Betriebskostenabrechnung der Hauswart nur unter Sonstiges mit dem Gesamtbetrag für das ganze Haus und für meine Wohneinheit auftaucht. Was sich darunter verbirgt bzw. wie die knapp über 1000 Euro im Jahr zustande kommen, weiß ich nicht. Ich kann also auch nicht beurteilen, ob solche Sachen wie die Reparatur eines Toilettenrohres auf die Mieter abgewälzt werden, wenn dies der Hauswart macht (hätte er ja eigentlich machen sollen).
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Hallo allerseits,
wir wohnen seit mittlerweile 5 Jahren in unserer 80 qm-Wohnung. Für diese wie für die weiteren 5 Wohnungen im Haus ist ein Hauswart zuständig, an den man sich wenden soll, wenn etwas kaputt geht. Von Anfang an hatten wir den Eindruck, dass der Mann den Aufgaben im Haus nicht gewachsen ist (vom handwerklichen Wissen und Können, aber auch körperlich), was sich leider des Öfteren bestätigt hat. Ein großer Nachteil des Hauswarts ist seine Unzuverlässigkeit. Wenn man einen Termin mit dem ihm ausmacht, kommt er zum ersten Termin grundsätzlich (keine Übertreibung!) nicht. Wenn er am selben Tag noch absagt, kann man schon froh sein - meist meldet er sich gar nicht.
Vor einigen Monaten war nun das Abflussrohr der Toilette kaputt (bräunlicher Schmodder direkt hinter der Toilette). Der Hauswart überzog die Dichtungen des Rohres großflächig mit Silikon. Nach einer Woche zeigte sich das ursprünglich Problem wieder. Nun wurde das Rohr gegen ein anderes, gebrauchtes ausgetauscht und wieder alles "abgedichtet". Nach zwei Wochen tauchte der braune Schmodder wieder auf. Da wir aber keinen Nerv mehr auf Auseinandersetzungen hatten, ließen wir die Geschichte einige Wochen ruhen. Vor vier Wochen haben wir ihn dann nochmal darauf angesprochen. Kurz zusammengefasst: Wir machten 5 Termine in 2 Wochen aus, von denen er zu dreien nicht erschien und bei den anderen kein Material zur Behebung des Problems dabei hatte.
Nach dem letzten geplatzten Termin rief ich dann den Vermieter an meinte, dass ich keinen weiteren Termin mehr für das akute Problem mit dem Hauswart ausmachen würde, sondern er sich doch bitte darum kümmern sollte, dass sich jemand anderes darum kümmert. Kurzum: Innerhalb von einer Woche wurde nun alles in Ordnung gebracht durch eine externe Firma. Nun habe ich jedoch einen Brief vom Vermieter erhalten, dass er unsere Entscheidung, den Hauswart nicht in die Wohnung zu lassen, nicht akzeptiert. Mal abgesehen davon, dass ich nie gesagt habe, dass ich den Hauswart gar nicht mehr in die Wohnung lasse: Muss ich mir wirklich einen derart unzuverlässigen, inkompetenten Hauswart gefallen lassen? Wie gehe ich "richtig" mit solchen Problemen um? Immer direkt eine Fristsetzung zur Behebung zu setzen erscheint wir etwas heftig?!
Weitere Frage: In der letzten Betriebskostenabrechnung vom 31.5.13 wird unter "Sonstiges" der "Hauswart" aufgeführt mit 1055 Euro für ein Jahr. Aufgeschlüsselt nach Wohneinheiten zahlten wir dementsprechend 176 Euro. Ist der Vermieter nicht eigentlich verpflichtet, eine Aufschlüsselung der Leistungen zu liefern? Ich vermute nämlich, dass alle Kosten für ihn abgerechnet werden... Wir haben nur diesen Posten auf der Rechnung, mehr nicht. Die Hälfte der Nachzahlung haben wir übrigens schon geleistet.
Vielen Dank!
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