Dann würde ich die überweisen ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung mit dem Wunsch, dass er damit glücklich wird.
Das wäre wohl des Guten etwas zuviel: die VM schulden MIR noch 40,-€...
Dann würde ich die überweisen ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung mit dem Wunsch, dass er damit glücklich wird.
Das wäre wohl des Guten etwas zuviel: die VM schulden MIR noch 40,-€...
Ok, dann danke ich für die Antworten.
Einen Anwalt werde ich nicht bemühen, denn es geht ja im Endeffekt nur um 40,-€.
Dieser Grund gilt nicht. Der Vermieter weiß um die Frist der Abrechnung. Die Hausverwealtung hat dazu 1 Jahr Zeit diese zu erstellen.
Wenn dort die Ursache für mangelhafte Arbeit liegt, hat der Vermieter den nötigen Druck zu machen, damit die Abrechnung fristgemäß erstellt wird.
Das ist doch schon mal eine Aussage. Bliebe jetzt nur noch dieser Punkt:
1. kann ich mich jetzt auch noch nachträglich auf die versäumte Frist berufen, obwohl ich mich schon nachweislich mit der Nebenkostenabrechnung beschäftigt habe und auch schon Zahlungen erfolgt sind? Gibt es da vielleicht so etwas wie "einvernehmliches Handeln"?
zu klären. Wenn das auch noch zu meinen Gunsten ausfallen würde, würde ich mal auf die Suche nach einem Formschreiben "Fristversäumnis" machen...
Danke zunächst für die zügige Antwort.
Ich würde nur ungern einen Anwalt hinzuziehen, da ich keine Rechtsschutzversicherung besitze.
Da die Nichteinhaltung der Frist ganz eindeutig ist, habe ich in meiner jugendlichen Naivität die Hoffnung, diese ohne rechtlichen Beistand und vor allem ohne großen Zeit- und Nervenaufwand durchsetzen zu können. Ich habe halt nur zwei Bedenken:
1. kann ich mich jetzt auch noch nachträglich auf die versäumte Frist berufen, obwohl ich mich schon nachweislich mit der Nebenkostenabrechnung beschäftigt habe und auch schon Zahlungen erfolgt sind? Gibt es da vielleicht so etwas wie "einvernehmliches Handeln"?
2. Bisher noch nicht erwähnt: Der VM behauptet, er habe mir die Nebenkostenabrechnung nicht früher zusenden können, da er sie selber erst so spät von seinem Hausverwalter bekommen habe. Angenommen, das wäre wahr: wäre das tatsächlich einer dieser Gründe die den VM von der Frist "befreit", oder ist das sein Problem?
P.S.: Auch wenn ich das Fristversäumnis nicht geltend machen könnte, hätte ich wahrscheinlich diverse Ansätze gerichtlich gegen den VM vorzugehen. Schließlich grenzte seine Abrechnung an versuchtem Betrug, aber im Endeffekt will ich die Sache nur möglichst schnell abschliessen.
Guten Tag,
ich habe eine etwas längere Frage, die ich mit Hilfe der Forumssuche nicht beantworten konnte:
Vor einigen Jahren habe ich eine Wohnung für etwas mehr als ein Jahr zur Zwischenmiete bewohnt. Die Wohnungsbesitzer waren in der Zeit verreist. Im Februar 2011 war das Mietverhältnis beendet, der Abrechnungszeitraum endete im Oktober 2011. Die endgültige Nebenkostenabrechnung bekam ich jedoch trotz mehrfacher Nachfrage (ich ging davon aus neben meiner Kaution noch eine Rückzahlung zu bekommen) erst im März 2013, also meines Erachtens nach 5 Monate zu spät.
Damit nicht genug, die Vermieter wollten nun auch noch ca. 500 Euro Nachzahlung haben. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch ein freundliches Verhältnis mit den Vermietern pflegte, entschied ich mich dazu die Nebenkostenabrechnung regulär abzuwickeln, auch wenn diese verspätet kam. Bei genauerer Prüfung fiel mir auf, dass die Verbrauchswerte in der Abrechnung sehr hoch waren, z. B. 58m³ Wasser in einem Jahr! Ich bat also darum, die Abrechnung nochmal zu überprüfen und mir zur Kontrolle auch noch die Abrechnung des Hausverwalters für die beiden Abrechnungszeitraüme zukommen zu lassen. Dabei stellte sich heraus, dass nicht nur die verbrauchsbasierten Kosten falsch waren, sondern auch die "einfachen" Positionen wie Müllgebühren, Gartenpflege u. ä. zu meinen Ungunsten falsch übertragen wurden. Daraufhin habe ich auf Grund der mir nun vorliegenden Zahlen eine eigene Abrechnung erstellt und kam auf eine Rückzahlung von ca. 140,- € an mich. (Die Vermieter haben im Moment noch 300,-€ Mietkaution von mir). Davon habe ich nun 100,- € erhalten, 40,-€ stehen noch aus. Auf meine konkreten Anmerkungen zu den falschen Positionen in ihrer Abrechnung gingen die Vermieter nicht ein.
Erwähnenswert ist, dass sich diese ganze Geschichte nun schon seit April diesen Jahres hinzieht. Die Kommunikationsbereitschaft der "Gegenpartei" ist sehr verhalten, auf mein zweimaliges Angebot die Angelegenheit in einem persönlichen Gespräch zu klären erfolgte keine Reaktion und sowieso war die Reaktion auf Mails mehr als schleppend. Am Telefon werde ich mit Aussagen wie "Ach, wir wollen uns im Moment mit so etwas nicht beschäftigen" oder "das Wochenende ist zur Erholung da" abgewimmelt. Beim letzten telefonischen Kontakt wurde die Zahlung der 40,-€ für Anfang Juli versprochen, "überraschenderweise" erfolgte diese jedoch nicht...
Nun habe ich schon vier Mal wegen dieser vergleichsweise lächerlichen 40,-€ mit dem Vermieter telefoniert und werde jedesmal behandelt wie ein lästiger Bittsteller dessen Anruf einfach nur nervt. Ich werde jedenfalls kein fünftes Mal mehr anrufen, möchte die Sache aber auch nicht einfach auf sich beruhen lassen. Ich komme mir ziemlich ver&#scht vor, da ich meines Erachtens schon recht kulant war mich überhaupt auf eine Abrechnung einzulassen und diese dann noch selber durchführen musste.
Meine konkrete Frage lautet nun: kann ich mich nun "nachträglich" auf die versäumte Frist berufen und die Zahlung meiner Kaution (300,-€) abzüglich der bereits gezahlten 100,-€ erzwingen? Oder habe ich durch mein Verhalten dieses Recht verwirkt und die Nebenkostenabrechnung ist rechtswirksam?
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