Hallo zusammen,
habe mich gerade aus akuter Situation heraus hier angemeldet. Meine Frage auf den Punkt gebracht:
Darf ich für den Zeitraum der Modernisierung meines Badezimmers die Miete mindern, falls ja in welcher Höhe?
Hintergrund: Ich habe mich mit Paragraph 559 und 554 kundig gemacht, aber zu meiner Frage diesbezüglich bin ich nicht fündig geworden.
Situation: Ich bin im Dezember eingezogen, bei Einzug wurde mir ein neues Badezimmer zugesagt, was ich als Einzugskriterium zur Bedingung gestellt habe. Da der Handwerker des Vermieters wegen einem Bandscheibenvorfall krank war, habe ich mich mit einer Renovierung nach Einzug einverstanden erklärt (ich Depp)! Dumm geguckt hab ich, nachdem mir dann telefonisch irgendwann gesagt wurde dass man (letzten) Montag anfängt, und ich dann Montags von der Arbeit kam und mein Klo in der Mitte des Wohnzimmers stand... Eine Ersatzmöglichkeit mich meiner Notdurft zu entledigen suchte ich natürlich vergebens. Mal am Rande, ist es für mich fraglich dass es die Vermieterin als selbstverständlich erachtet, dass ich während der Modernisierungszeit keine nutzbares WC, bzw n kleines Chemieklo oder sowas als Ausweichmöglichkeit vorfinde? Sie meinte eben am Telefon, ich hätte ihr gesagt ich würde für die (bisher noch immer nicht bestimmte) Zeit des Umbaus zu meinen Eltern ziehen, was vollkommen an den Haaren herbei gezogen ist. Im Gespräch vor dem Bezug erwähnte ich, das ich tgl vor der Arbeit zum Sport gehe und dort duschen könne, und ich mich deshalb auf die Lösung Renovierung während der Mietdauer einlasse. Das ich keine nutzbare Toilette vorfinde war für mich, wenn neue Fliesen gelegt und ein neues Waschbecken montiert wird, nicht ersichtlich. Mein Fehler? Ende vom Lied, ich liegt im Klinsch mit meiner total schnippigen Vermieterin (Ja was soll ich denn jetzt machen, soll ich vorbei kommen und et Händchen aufhalten? war noch das wenigstens etwas witzige was ich zu hören bekam..) und seh natürlich jetzt nicht mehr ein, die Miete für diesen Monat in Höhe von 100% zu entrichten. Oder überzeugt mich jemand mit mehr Kenntnis der Materie und Gesetzeslage davon das ich falsch liege?
Gruß und dank vorab für Antworten
Henning