wir bewohnen eine 3 Zimmer Wohnung mit 82 qm
Beiträge von Atiradeon
-
-
Wir wohnen schon seit 6 Jahren in der gleichen Wohnung und hatte bisher immer eine Nachzahlung.
2008 572 Euro,
2009 655 Euro
2010 464 Euro
2011 722 Euro
2012 522 Euro
und jetzt 2013, 457, 97 Euro -
Wir zahlen montatlich für die Heizung einen Abschlag von 90 Euro (1080 p.a) und 80 Euro (960 p.a) für die Nebenkosten.
Also zahlen wir im Jahr an Nebenkosten und Heizung 2040 Euro.
Im Mai/ Juni kommt ein Gas- Wasser Instellateur, welcher die alten Rörchen gegen neue austauscht. Eine Kommunikation bzw. Beauftragung erfolgt durch den Vermieter, welcher uns dann in der Nebenkostenabrechnung die Heizkosten mitberechnet.
Laut Nebenkostenabrechnung: Heizkosten von 11.04.2012- 04.04.2013 Gesamt: 11.224,60 Ihr Anteil: 1102,76 Euro.
Vorauskasse Heizkosten 1080,00 Euro.Es hört sich hier vllt. nach einer Nachzahlung von ca 22, 00 Euro an, aber dem ist nicht so.
Die Restzahlung durch Abwasser/ Schonrsteinreinigung Müllgebühr usw. ergab hier eine Gesamtnachzahlung 457, 97 Euro.
-
@ Bernie
ERs dürfte sich um eine Zentralheitzung handeln, sprich wir alle im Haus werden durch einen Tank im Keller, welcher mit Öl läuft versorgt.
-
Hallo an alle...
Schön das es so ein Forum gibt, an die ich meine Frage stellen kann....
Ich hoffe mal, dass ich zur gegebenen Zeit auch einmal jemanden bei einer Frage hier im Forum helfen kann. So nun zu meinen Fragen:Ich wohne mit meiner Frau und Tochter (jetzt 4 Jahre alt) in einem Mehrfamilienhaus (insgesammt 9 Haushalte) zur Miete.
Ich habe insgesamt 2 Fragen:
1. Wir haben eine Ölheizung in userer Wohnung. Zur Messung des Ölverbrauchs, ist in den Heizkörpern an jedem Heizkörper ein Fläschchen welches durch Verdunstung den Ölverbrauch anzeigt.
Nun verdunstet die Flüssigkeit darin auch dann, wenn der Heizkörper warm ist (Regelfall), aber auch dann wenn es, so wie Heute besonders warm draußen ist.
Das diese Messmethode mit der Verbrauchsflasche nicht exakt ist, habe ich daran gemerkt, das der Verbrauch im Badezimmer im Fläschen ein Wert von 3 gezeigt hat, obwohl wir nie im Badezimmer heizen. Die Verdunstung der Flasche lässt sich vllt. dadurch erklären, dass der Heizkörper in unmittelbarer Nähe zur Gastherme steht und/ oder das durch das warme Duschen der Raum aufgewärmt wird und dadurch die Verdunstung entseht.
Meine genaue 1. Frage ist: Ist diese Messung durch diese Fläschchen zugelassen, denn ich meine mal gehört zu haben, dass seit 2-3 Jahren eine Pflicht für den Vermieter besteht auf elektronische Messung umzusteigen.Frage 2: Wir haben in unseren Wohnungen keine seperate Wasseruhr, so dass der Gesamtverbrauch der Mieter an Wasser/ Abwasser im Haus auf die einzelnen Mieter umgerechnet wird. Das gleiche erfolgt auch mit der Müllgebühr. Laut Nebenkostenabrechnung leben 19 Personen im Haus. Errechnet wurde für uns ein Anteil vom Verbrauch für 3 Personen.
Das setzt aber voraus, das unsere Tochter (jetzt 4) als ganze Person gerechnet wird.
Meine genaue Frage ist, ob das rechtens ist, denn ich finde sie kann nicht mit einer erwachsenen Person im Wasserverbrauch oder bei den Müllgebühren gleichgesetzt werden.Es wäre schön für mich, wenn sie bzgl. meiner Fragen ein paar Urteile oder Paragraphen kennen würden.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!