Hallo Mister-Hyde,
die Mietmangelnummer kenne ich nur insofern, dass im MV eine überhöhte Flächenangabe angegeben ist.
Inwiefern aufgrund von anderen Angaben funktioniern kann, wage ich zu bezweifeln. Von rechtswegen brauchen in Mietverträgen garkeine Mietflächen angegeben zu sein.
die mietbescheinigung, die ich ja auch noch habe, brauchte ich mal für ein amt. also sollte dieses schreiben doch auch eine rechtswirksamkeit besitzen ?!?
ausserdem bewegt sich die jetzige kaltmiete deutlich über dem (leider nur einfachen) mietspiegel, womit die mietminderung auch noch vielleicht eine grundlage hätte.