Beiträge von Mister-Hyde

    Hallo Mister-Hyde,

    die Mietmangelnummer kenne ich nur insofern, dass im MV eine überhöhte Flächenangabe angegeben ist.
    Inwiefern aufgrund von anderen Angaben funktioniern kann, wage ich zu bezweifeln. Von rechtswegen brauchen in Mietverträgen garkeine Mietflächen angegeben zu sein.

    die mietbescheinigung, die ich ja auch noch habe, brauchte ich mal für ein amt. also sollte dieses schreiben doch auch eine rechtswirksamkeit besitzen ?!?
    ausserdem bewegt sich die jetzige kaltmiete deutlich über dem (leider nur einfachen) mietspiegel, womit die mietminderung auch noch vielleicht eine grundlage hätte.

    da meine miniwhg verkauft werden soll, habe ich über die maklerin erst erfahren, das die whg statt 28 nur 23 m2 (dachschräge) besitzt.
    im mietvertrag stehen keine m2-angaben, jedoch hatte der vermieter vor geraumer zeit mir eine mietbescheinigung ausgestellt, incl. der 28 m2-angabe. kann ich diese zusätzliche bescheinigung als "zusatz" zum mietvertrag rechtlich benutzen ?? ich möchte die zuviel gezahlte miete rückwirkend vom mietvertragsbeginn (06/2011) zurückfordern und natürlich die laufende miete um 20 % mindern. und kann ich die rückforderung sofort berechnen und komplett ebenfalls sofort von den nächsten fälligen (kalt)mieten abziehen ? danke schon mal im vorraus...
    es ist übrigens mein 2ter vermieter für diese whg. ich weiss leider nicht mehr genau, wie der letzte mietvertrag wegen der m2 aussah. ich bin mir zwar sicher, das die 28 m2 damals in der zeitung so standen, das bringt jetzt natürlich nix mehr. liegt jetzt alles an diesewr extra mietbescheinigung.

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