Hallo Berny,
vielen Dank für deine Antwort.
Ein ganz anderer Ansatz: Kann man mit unangemessen hohem Mietzins argumentieren?? 8,04€/m²*120%=9,64€/m². Zusätzlich nutzt er die Lage aus, dass wir schon in der Wohnung wohnen.
Hallo Berny,
vielen Dank für deine Antwort.
Ein ganz anderer Ansatz: Kann man mit unangemessen hohem Mietzins argumentieren?? 8,04€/m²*120%=9,64€/m². Zusätzlich nutzt er die Lage aus, dass wir schon in der Wohnung wohnen.
Hallo Berny,
danke für die schnelle Antwort.
ZitatEine Erhöhung kann er garnicht aussprechen, sondern sie höchstens begehren.
Gilt dies nicht nur bei Mietfortbestand? Und wäre es so kann er dann nicht nur 20 % bis max. Mietspiegelpreis erhöhen?
Ich wohne schon länger in der WG und habe zweimal mitbekommen wie ein Mieterwechsel von statten lief.
1. Nachmieter suchen und finden
2. Vermieter kontaktieren
3. Vermieter kommt mit Vertrag in dem alle neuen Namen stehen + Übernahmeprotkoll
4. Alle unterzeichnen
Aus meiner Sicht eine Vertragsumschreibung und kein neuer Vertrag und somit keine Mieterhöhung. Aber vielleicht ist das nur meine Wunschvorstellung....
LG Student_reg
ZitatOb die WG nun aus Studenten besteht oder nicht völlig unwichtig.
naja ganz unwichtig ist es meiner Meinung nach nicht
ZitatSofern es sich um eine studentische WG handelt, und der Vermieter dies wußte (in Uni-Städten wird er kaum behaupten können, er habe dies nicht gewußt) ist die Rechtsprechung zwar nicht von dem Grundsatz abgewichen, dass der Mieterwechsel der Zustimmung des Vermieters bedarf. Jedoch hält die Rechtsprechung in der Regel (siehe nachstehende Urteile) den Vermieter für verpflichtet, die Zustimmung zum Mieterwechsel problemlos zu erteilen.
Daraus folgt für mich, dass der Vermieter einem Mieterwechsel zustimmen muss. Für mich ist jedoch die Frage ob ein neuer Vertrag zustande kommt, oder eine Vertragsänderung mit alten Konditionen. Bei einer Vertragsverlängerung sind für mich Kappungsgrenze, etc. einzuhalten, wohingegen bei einem Neuvertrag ein Mieterhöhung legitim ist.
Falls ich da falschliege, korrigieren Sie mich bitte.
Hallo liebe Mietrecht-Hilfe Community,
ich habe folgendes Problem. Ich wohne in einer Studenten-WG mit zwei Mitbewohnern. Wir sind alle Hauptmieter des Mietvertrages. Nun möchte meine Mitbewohnerin wegen Beendigung ihres Studiums ausziehen. im gegensatz zu diversen anderen Beiträgen, hat hier unser Vermieter nichts dagegen, solange wir einen Nachmieter stellen, jedoch möchte er die Miete um 200 € erhöhen (alte Kaltmiete 9,60 €/m²; neue Kaltmiete 13 €/m²; Mietspiegel 8,04 €/m²). Meine Frage ist nun, ob der Vermieter eine solche Erhöhung mit der Begründung ausprechen kann, dass durch einen Mieterwechsel ein neues Mietverhältnis zustande kommt. Kann trotz einer studentischen WG (LINK) der Vermieter einen völlig neuen Vertrag aufgesetzen, obwohl keine Kündigung sondern nur eine Vertragsänderung vorliegt?
Viele Grüße und vielen Dank im voraus!
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