Hallo ihr Lieben,
ich probier mein Glück jetzt einfach auch mal hier bei euch. Im Internet findet man ja solche und solche Meinungen zu dem Thema.
Kurz zur Vorgeschichte:
Ich habe mich "kurzfristig" entschlossen, meine Wohnung zu kündigen - am 02.07. und die Kündigung vorsichtshalber schonmal vorab per Fax an meinen Vermieter gesendet. In der Kündigung steht ausdrücklich, dass ich das Fax lediglich zur Fristwahrung sende und das Original in den nächsten Tagen per Post zugestellt wird.
Nun wollte ich direkt am 02.07. noch zur Post, aber leider kam und kam der Bus nicht und ich war noch verabredet. Also dachte ich "Gut, hast ja das Fax geschickt. Gehste eben morgen zur Post." (Jetzt ärgere ich mich ganz schön.) Ich habe dann am 03.07. die Kündigung per Einschreiben an die Hausverwaltung geschickt, welche dort einen Tag später eingegangen ist.
Jetzt habe ich ein Schreiben der Hausverwaltung bekommen, wo man mir meine Kündigung bestätigt, allerdings erst zum 31.10., da mein vorab eingereichtes Fax nicht zur Wahrung der erforderlichen Schriftform genügt.
Hier auf Mietrecht.de steht jetzt allerdings sogar folgendes:
"Kündigung per Telefax
Mit wirksamem Ausdruck beim Empfänger der Kündigungserklärung ist der Zugang der Kündigungserklärung erfolgreich durchgeführt."
Mein Vermieter hat mir ja im Grunde bestätigt, dass er das Fax bekommen hat. Er akzeptiert es lediglich nicht zur Fristwahrung.
Gibt es da nun irgendeine Möglichkeit für mich, doch noch zum Ende September aus der Wohnung rauszukommen? Prima wäre natürlich, wenn ihr mir ein paar handfeste Beweise, als BGH Urteile oder was auch immer, liefern könntet, die ich dann beim Vermieter vorbringen könnte.
Wäre für jeden noch so kleinen Hinweis dankbar 