Okay, darüber war ich mir nicht im Klaren. Danke!
Im Mietvertrag steht: "Über die Betriebskosten wird einmal jährlich abgerechnet, sobald dem Vermieter die Abrechnungsunterlagen vorliegen."
Meine monatliche Nebenkostenvorrauszahlung betrug 95,00 Euro. Darin war kein Strom, Gas, Heizung enthalten. Nur solche Sachen wie: Straßenreinigung/Winterdienst, Müllbeseitigung, Ungezieferbekämpfung, Reinigung von Dachrinnen etc.
Das bedeutet doch für mich, dass ich da keine großartigen Nachzahlungen zu erwarten habe. Deshalb sehe ich keinen Grund, dass er die komplette Kaution bis Ende 2013 einbehält.
Die Regelung mit dem "angemessenen" Betrag, den er einbehalten kann:
Wäre das so eine Art Nettigkeit von ihm oder ist das gesetzlich irgendwie festgelegt?
Sorry für die vielen Fragen, aber ich möchte mir da so sicher wie möglich sein!
Danke!