Beiträge von Zoeey

    Okay, darüber war ich mir nicht im Klaren. Danke!

    Im Mietvertrag steht: "Über die Betriebskosten wird einmal jährlich abgerechnet, sobald dem Vermieter die Abrechnungsunterlagen vorliegen."
    Meine monatliche Nebenkostenvorrauszahlung betrug 95,00 Euro. Darin war kein Strom, Gas, Heizung enthalten. Nur solche Sachen wie: Straßenreinigung/Winterdienst, Müllbeseitigung, Ungezieferbekämpfung, Reinigung von Dachrinnen etc.

    Das bedeutet doch für mich, dass ich da keine großartigen Nachzahlungen zu erwarten habe. Deshalb sehe ich keinen Grund, dass er die komplette Kaution bis Ende 2013 einbehält.
    Die Regelung mit dem "angemessenen" Betrag, den er einbehalten kann:
    Wäre das so eine Art Nettigkeit von ihm oder ist das gesetzlich irgendwie festgelegt?

    Sorry für die vielen Fragen, aber ich möchte mir da so sicher wie möglich sein!

    Danke!

    Erstmal Danke für deine schnelle Antwort!

    Das heißt also:

    Ich habe 1 Jahr dort gewohnt ohne jemals eine Nebenkostenabrechnung bekommen zu haben. Trotzdem hat der Vermieter Zeit bis zum 31.12.2013 mir die NK zukommen zu lassen und darf somit auch die Kaution einbehalten?
    Ist er nicht verpflichtet, mir jährlich eine NK-Abrechnung zu erstellen?

    Ich frage nur, weil ich mir nicht sicher war ob in meinem Text deutlich ist, dass ich noch nie eine NK-Abrechnung erhalten habe!

    Danke nochmals!

    Hallo!

    Ich habe vom 15.11.2011 bis zum 01.12.2012 in einer Mietwohnung gelebt, die einem Rechtsanwalt gehört.
    Die Wohnung wurde ohne jegliche Mängel mit Übergabeprotokoll übergeben.
    Bis heute habe ich noch keine Kaution zurückbekommen, geschweige denn eine Nebenkostenabrechnung obwohl ich ja ca. 1 Jahr dort gelebt habe. Laut Mietvertrag werden die NK jährlich abgerechnet.
    Die Kaution wäre am 30.05.2013 (nach 6 Monaten) fällig gewesen, soweit ich informiert bin.

    Seit Ablauf der Frist habe ich mehrere Briefe mit Bitte um Rückzahlung an ihn geschickt und auch 2mal angerufen. Bei den Telefonaten wurde mir versichert, dass sich umgehend darum gekümmert würde.
    Schriftlich habe ich bis jetzt keinerlei Reaktion bekommen, außer die Unterschriften auf meinen Einschreiben.

    Mein Ex-Vermieter hat für seine Mietangelegenheiten einen (ungelehrten) "Helfer". Diesen habe ich telefonisch erreicht und der sagte mir, dass ich die Kaution nicht bekommen würde weil noch Gas-Kosten der örtlichen Stadtwerke offen wären. Da ich mein Gas aber von einem anderen Anbieter bezogen habe und das auch nachweisen kann, habe ich sofort ein neues Schreiben mit neuer Frist aufgesetzt und meine Gas-Endabrechnung mit angehangen.

    Das war jetzt vor 3 Wochen und bis heute habe ich keine Kaution, keine Nebenkostenabrechnung und überhaupt keine Reaktion.

    Langsam bin ich verzweifelt, da ich doch ganz klar im Recht bin und mir ein Rechtsanwalt (!) grundlos mein Geld vorbehält.

    1. Was kann ich da jetzt noch tun?
    2. Bin ich klar im Recht?
    3. Falls ich einen Anwalt einschalte, wer muss dann die Anwaltskosten zahlen?

    Ich danke euch schonmal!

    Liebe Grüße,

    Zoeey

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