Beiträge von servechilled

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine aktuelle Frage zum Mietrecht, ich hoffe ich kriege das Ganze anschaulich schriftlich dargestellt. Ist was komplizierter...

    Ich bin am 01.09.2008 in eine neue Wohnung gezogen.

    Die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.09.2008 – 31.12.2008 wies eine Nachzahlung in Höhe von 170€ auf und der Monatliche Abschlag für die Betriebskosten erhöhte sich von 125€ auf 170€

    Die Betriebskostenabrechnung von 01.01.2009 – 31.12.2009 weist eine Nachzahlung von über 900€ auf.

    Dass das so ist, liegt ganz einfach an der Tatsache, dass mein Vermieter mir die Betriebskostenabrechnung für 2008 erst am 28.10.2009 übermittelt hat und sich somit der höhere Abschlag von 170€ erst ab dem 01.12.2009 ausgewirkt hat und ich somit für 11 Monate des Jahres 2009 noch den alten Abschlag von 125€ bezahlt habe.

    Hätte ich direkt die erhöhten Nebenkosten von 170€ ab 01.2009 oder ähnlich gezahlt, hätte ich eine Nachzahlung von nur knapp über 400€ was deutlich weniger weh getan hätte. Aber mein Vermieter hat die Betriebskosten erst ab 01.12.2009 auf 170€ erhöht.

    Soweit verständlich? Ich vermute ja schon, dass das alles rechtens ist... Ist es denn auch normal dass man die Betriebskostenabrechnung erst 10 MONATE nach Abrechnungszeitraum erhält? Ich finde das alles höchst seltsam...


    Vielen Danke schon mal!

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