Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einer zum Auszug gestellten vorläufigen Nebenkostenabrechnung und ihrer Gültigkeit und hoffe hier eine Antwort zu erhalten.
Folgender Hintergrund:
Mein ehemaliger Mitbewohner und ich sind letztes Jahr zum 31.07.2012 aus unser gemeinsamen Wohnung ausgezogen. In diesem Zusammenhang musste natürlich eine entsprechende Nebenkostenabrechnung erstellt werden...soweit so klar.
Nun ist es so, dass der vom Vermieter gewählte Abrechnungszeitraum nicht einem Kalenderjahr entspricht, sondern jeweils vom 01.06 - 31.05. läuft. Also haben wir am 5.9.2012 eine VORLÄUFIGE Abrechnung für den Zeitraum vom 01.06.2011 - 31.05.2012 erhalten mit dem Hinweis, dass die verbleibenden 2 Monate in den neuen Zeitraum (01.06.2012 - 31.05.2013) fallen. Aufgrund von Forderungen, welche nicht rechtens waren, haben wir dieser Abrechnung via Anwalt widersprechen lassen (9.9.2012)...Soweit zu den Hintergründen.
Meine Frage ist nun:
Wenn die erhaltene Abrechnung eine "vorläufige" ist und er grundsätzlich 1 Jahr Zeit hat um für einen Abrechnungszeitraum eine Aufstellung der Nebenkosten zu machen, bis wann muss diese dann endgültig sein? Denn so wie ich das sehe, ist der Zeitraum von einem Jahr jetzt vorbei (seit dem 31.05.2013). Reicht eine vorläufige Nebenkostenabrechnung hier aus um dem Anspruch der Geltendmachung gerecht zu werden? Wenn ja, bis wann müssen entsprechende Forderungen fest gemacht werden bzw. bis wann müssen dann die Gelder fließen?
Weiterhin würde mich interessieren, bis wann er die verbleibenden 2 Monate geltend gemacht haben muss. Verstreicht die Frist für unseren Ex-Vermieter mit Auslauf diesen Jahres oder erst am 31.05.2014?
Es wäre echt klasse, wenn mir in dieser Sache jemand weiterhelfen kann. Nach Möglichkeit und wenn vorhanden auch mit Verweisen auf entsprechende Paragraphen. ![]()
Vielen Dank im Voraus.
LG
Djanski
PS:
Auch wenn es im falschen Thread ist hät ich noch eine Frage:
Laut eines Urteils des BGH sind starre Vereinbarungen im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen nicht zulässig. Gilt die Formulierung "Alle x Jahre" als starr?