Beiträge von pipapoundso

    Hi Mainschwimmer,

    wieso denn so ein spröder Charme, Mainschwimmer? Eine klar und sachlich gestellte Frage muss doch nicht solch einen merkwürdigen Weihnachtsmann-Nachsatz zur Folge haben. Das ist doch hier sicher nicht im Sinne des Erfinders.

    Interessant finde ich, dass Du behauptest, dass der Vermieter, sollte er denn selbst einziehen, die besseren Karten hätte.

    Woher du weißt, ob der in einer Mietwohnung lebt und nicht in einem Eigenheim, ist mir schleierhaft. Dieses Haus hier möchte er vor dem Einzug komplett sanieren/ entkernen/ modernisieren. Sieht also nicht nach einem sozialem Dringlichkeitsfall aus. Meinst Du, das spielt eine Rolle? (Diese Frage ist NICHT im ironischen Weihnachtsmanntonfall zu lesen, sondern ernst gemeint.... hab das Gefühl, sowas muss man dazu schreiben) Aber egal. Trotzdem Dank an Dich für Deine Überlegung. ´

    Ganz ohne Weihnachtsmann wärs noch netter gewesen...

    Schönen Abend in die Runde

    die Hanna

    Hallo Berny,

    mein Anwalt ist nicht tätig, das ist eine falsche Annahme. Ich habe ihn telefonisch gefragt und niemand und nichts ist tätig. Außerdem ist die Annahme, dass ein Anwalt DER einen Auffassung ist nicht logisch, sonst wären bei Gerichtsverhandlungen ja nicht oftmals überzeugte Anwälte auf beiden Seiten. Er würde in jedem Fall verdienen. Und deshalb möchte ich mir selbst von der Materie ein Bild machen und frage hier, wie es andere sehen, welche Erfahrungen evtl. andere gemacht haben. Da ich es seltsam finde, dass es bei einem solchem Thema (Eigenbedarfskündigung soll ja Kündigungsgrund Nummer eins sein) keine klaren Regeln gibt.!?

    Also Verweise auf den Anwalt finde ich nicht hilfreich. Trotzdem danke für Deine Zeit und Antwort.

    die pipapo-Hanna

    Hallo,

    ich komme bei meiner Internetrecherche nicht weiter. Ich finde hier widersprüchliche Angaben zu einer ausreichend oder eben nicht ausreichend begründeten Eigenbedarfskündigung.

    Kurz zusammengefasst: Nach Hausverkauf der angemieteten Immobilie an einen neuen Eigentümer, kündigt der neue Eigentümer der seit 10 Jahren dort anmietenden Familie wegen Eigenbedarfs.
    Ist der Wortlaut: "Wie Sie wissen, wollen wir das Anwesen.... mit unseren ...Kindern (Namen der Kinder) baldmöglichst selbst beziehen." dafür ausreichend?

    Ich finde hierzu im Internet mehrfach in verschiedenster Ausführung
    die Formulierung: "Der Vermieter muss die Wohnung benötigen. Der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, reicht nicht aus. Eigenbedarf liegt erst dann vor, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen kann, warum er oder eine begünstigte Person die Wohnung beziehen will. Dabei ist der Sachverhalt so konkret zu bezeichnen, dass der Kündigungsempfänger sich gegebenenfalls verteidigen kann. Der Mieter muss also so genau informiert werden, dass er selbst nachprüfen (lassen) kann, ob der Grund für eine Eigenbedarfskündigung ausreicht. Die Anforderungen der Gerichte sind streng, weil der Mieter vor Manipulationen durch den Vermieter geschützt werden soll...:""

    Allerdings ist auch zu lesen, dass der Vermieter nur angeben muss, dass er selbst sein Objekt beziehen möchte, und er in diesem Falle nichts weiter begründen müsse. So formulierte es auch mein Anwalt.

    Was ist davon zu halten?

    Vielen Dank!

    die pipapo - Hanna

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