Beiträge von Rudolpho

    Hallo; hier ist ein Link 10. Frage - Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zur was ihr tun könnt; allerdings schlage ich vor, dass ihr die Hausverwaltung einschaltet. Auch schon aus dem Grund damit - falls es denn einen gibt - zukünftig KEINER mehr zu Schaden kommt. Und ich gehe davon aus, dass ihr dann Eure Kaution relativ schnell zurückerhaltet, es sei denn der VM hat sie bereits "ausgegeben",

    wieso geht ihr eigentlich nicht alle vernünftig miteinander um..............würdet ihr in der Realität auch so miteinander sprechen?? Hier geht es doch darum, den Fragestellern zu helfen (und zwar MITEINANDER jeder der etwas vernünftiges dazu beizutragen hat, sollte dies auch tun) und nicht sich gegenseitig zu beleidigen......gibts hier eigentlich nicht sowas wie einen Moderator oder so?

    Die Bruttokaltmiete wird im Mietvertrag vertraglich festgelegt und zählt zu den Vereinbarungen über die Nebenkosten. Eine Bruttokaltmiete zu vereinbaren ist heutzutage eher eine Ausnahme.

    Sie definiert die Miete einschließlich sämtlicher Betriebskosten (wie z.B.: Schornsteinreinigung, Versicherung, Kabelfernsehen, Gartenpflege, Aufzug, Müllabfuhr etc). Ausgenommen davon sind nur die Heiz und Warmwasserkosten.

    Wurde eine Bruttokaltmiete vereinbart, muss und darf der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellen. Nur eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung darf gemacht werden.

    Vertraglich können auch Mischformen der Bruttokaltmiete und Nettokaltmiete (Teil-Inklusiv-Miete) vereinbart werden.

    ja dann haben die doch den Beweis und müssten sich selbst mit dem Eigentümer in Verbindung setzen......du kannst doch beweisen dass es nicht deine Unterschrift ist............verstehe nicht dass das so kompliziert ist....

    eigentlich müssten Sie doch das relativ einfach beweisen können. Normalerweise meldet jeder Mieter selbst den Strom an. So wenn das jetzt angeblich vom Vermieter gemacht wurde, haben Sie ja keinerlei Unterlagen. Sprechen Sie mit Grundversorger und gleichen Sie die Zählerstände ab. So kann festgestellt werden, welcher Zähler von Ihnen genutzt wird und welcher nicht. Notfalls muss der Grundversorger einen Mitarbeiter rausschicken, der sich die Angelegenheit vor Ort anschaut.........

    Diese Grünanlage gehört aber zum Haus, weil die Wege dort hindurchführen, die von den Mietern genutzt werden. Auch müssen sich die Mieter an den Kosten beteiligen, wie der Fragesteller schreibt. Dadurch, dass die Grünanlage eben schon allein durch die Wege zur Immobilie gehört, gehört es zur Mietsache. Ob er die Fläche betreten darf oder nicht, spiel doch keine Rolle. Die Flächen werden doch dann trotzdem gepflegt und über die Betriebskosten wird die Pflege berechnet.

    sorry aber ich versuche immer korrekte Antworten zu geben und in diesem Fall ist es nicht korrekt: Der Mieter GLAUBT sich an den Kosten zu beteiligen über die Miete (muss aber nicht sein; Mieter glauben vieles wenn sie sich im Recht fühlen und in diesen Dingen bin ich Fachmann!). Bezüglich der Nebenkosten und ob die Pflege dort abgerechnet wird, kann er gar nichts zu sagen, weil er erst 1,5 Monate dort wohnt und noch keine Abrechnung erhalten hat. .......und bzgl. Grundsteuer wenn die nach Wohnfläche abgerechnet wird fallen auch dort keine Kosten an............Und ob er sie betreten darf oder nicht spielt eine große Rolle, es soll noch Vermieter geben, die auch NUR DANN die Pflege über die Mieter abrechnen.......So und nun?

    Wenn der Vermieter darauf besteht, dass Sie die Küche entfernen, können Sie nichts dagegen tun. Er kann rein rechtlich darauf bestehen, dass die Wohnung in den Zustand zurück versetzt wird, in den er damals an Sie übergeben wurde.

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    und genau deswegen können Sie darauf bestehen, dass die Küche drin bleibt. Weil wie bereits in einem Vorpost geschrieben, haben Sie die Küche vom Vermieter übernommen, dass heisst die Wohnung wurde "mit Küche" übergeben.

    wenn aber ein Mieter in einer gehobenen Wohngegend eine Miete zahlt, die am unteren Limmit liegt und er einen schönen Ausblick nach draußen erhält durch eine wunderschöne Grünanlage, Wald etc., die aber nur dem Vermieter zugänglich ist und auch von diesem gepflegt wird und den Mietern nicht berechnet wird; dieser die Pflege aber aus welchen Gründen auch immer vernachlässigt, ist das kein Grund die Miete zu mindern, es sei denn er ist bereit, sich an den entstehenden Kosten bei Einstellung eines Gärtners zu beteiligen....

    ein kleines Wort ist hier das entscheidende: Alle "gemeinschaftlich" genutzten................das war bei der Person, der die Frage gestellt hat, nicht der Fall, weil er die Grünfläche nicht nutzen darf. Wenn ich diese nutzen darf, dann wird auch die Pflege entsprechend geregelt (entweder durch die Mieter selbst oder durch einen Gärtner) und umgelegt. Dann darf ich mindern.

    Wenn ich in einer gehobeneren Siedlung das schöne Umfeld "mit miete" ist das auch etwas anderes, weil wie Sie bereits schrieben der Mietpreis dementsprechend ist. Das war in diesem Fall auch nicht gegeben bzw. die Außenanlage war bei Einzug noch nicht fertiggestellt...

    was ganz lustig wäre, ein Thema "Mieter-Knüller" zu eröffnen..........dann hätten wir täglich was zu lachen. Eine Mieterin schuldet uns seit 1 Jahr noch 200 Euro an Kaution, das wird so stückchenweise abgestottert.......jetzt erhielt ich eben eine E-Mail: Ob wir etwas dagegen hätten wenn Sie sich ein Wasserbett anschaffen würde, sie könne günstig eines haben.......sorry ich weiss das gehört hier nicht rein, bin auch jetzt ruhig

    und was manche vielleicht nicht so nette Antworten hier angeht, anfangs habe ich darüber auch den Kopf geschüttelt. Aber je länger man hier "liest" und mitkriegt, mit welchen Fragen so mancher User hier auftritt, muss ich sagen, dass ich mich schon sehr oft zurückhalten musste was meine Äußerungen angeht bzw. versuche dann trotzdem sachlich zu argumentieren. Obwohhl es manchmal richtig ist, emotional zu antworten, wenn der User ein totales "Brett vor dem Kopf hat"

    Ferdi: Ich bin noch nicht lange in diesem Forum und habe sicherlich auch schon nicht korrekte Antworten gegeben, dafür erhält man ja dann Unterstützung von den anderen Usern. Aber in so einem Forum sind auch keine Juristen (glaube ich zumindest). Aber ich finde es prima, das es Menschen gibt, die ihre Zeit zur Verfügung stellen, um oft unwissenden und hilflosen Personen zu helfen. Auch wenn die Antworten oft nur Erfahrungen/Meinungen widergeben. Das sollte aber jedem Teilnehmer klar sein. Dafür gibt es dann kostenpflichte Anwälte. Mann muss auch nicht jede Kleinigkeit mit § oder Drohungen etc. abklären, oft hilft der Hinweis mit dem Vermieter/Mieter zu sprechen! ...........Deswegen finde ich Ihre Äußerung, dass dieses Forum keine Hilfe sein soll den Helfenden gegenüber sehr unfair.................und da Sie ja über die Außenanlage sehr gut Bescheid wissen, frage ich Sie: Wie kommen Sie denn zu Ihrer Aussage, dass die Außenanlage zur Mietsache gehört? Ich bin gespannt....

    wie bereits oben erwähnt wurde, die Installation kann der VM NICHT auf die Mieter umwälzen. Was er aber wenn die Anschaffung zu teuer ist, machen kann die Messgeräte MIETEN. Die Zählermiete wird dann auf die einzelnen Wohnungen (nix personenbezogen) umgelegt......und das kostet keine 500 Euro jährlich sondern ca. 120 bis 150 Euro jährlich (ist unterschiedlich), d. h. monatlich ca. 12 Euro.......das Ablesen kann er nur umlegen wenn er das von einer Firma machen lässt (z. B. ISTA)....ansonsten liest der Vermieter gemeinsam mit Mieter ab.............und was er im Endeffekt umgelegt hat, siehst du bei der NK-Abrechnung und kannst dann ggf. widersprechen!

    Hallo Lados,
    ich kenne mich auch mit den Belgiern nicht so aus. Aber mich würde sehr interessieren ob das stimmt dass die Vermieter dort doppelt Miete kassieren dürfen.............da ich grenznah wohne, kann es sein dass ich mich umorientierte:;))

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