Hallo,
Es ist eine etwas längere Geschichte, die ich euch nun genauer erläutern will.
Die Genaue Formulierung um die es geht ist folgende:
§27 sonstige vereinbarung ".. Die Wohnung ist weiß gestrichen und muss nach Auszug in einem gebrauchsfähigen zustand -weisser ansteich- wieder übergeben werden..."
Die Wohnung wurde an mich ohne Übergabeprotokoll übergeben und war weiß gestrichen. Nun habe ich einige Wände farbig gestaltet und ziehe Ende diesen Monats aus.
Der Vermieter ist offen gestanden: ein Arsch vor dem Herren (privat). Er meinte, dass er jemanden "an der Hand hat" der die Wohnung für 250 Euro in einem Tag streicht...blllaaa. Als ich das abgelehnt habe,weil mir das Geld fehlt, drohte er mir indirekt damit: "jemand der ausgezogen ist musste auch schon mal 2000€ fürs streichen zahlen"
Ich weiß, dass das alles Geldmache ist. Nun habe ich trotzdem Angst, dass er bei der Wohnungsabnahme einfach sagt: "nein, dass ist nicht vernünftig gestrichen..muss nochmal drüber 500€ bla bla bla"
Ich habe qualitativ gute Farbe gekauft und auch schon mal gut gestrichen. Ich werde alles weißen und dies auch vernünftig tun.
Kann ich als Beweis, dass es fachgerecht gestrichen ist einen Maler kommen lassen, der sich das kurz anguckt(gegen bares) und mir daraufhin einen 3 Zeiler unterschreibt, dass das fachgerecht ist, als zusätzlich Absicherung?
Brauche ich das überhaupt oder stehe ich sowieso gut da?
Es ist doch richtig, dass ich maximal den Zustand der Wohnung wiederherstellen muss? Da dieser nicht festgehalten ist, müsste ein weißer Anstrich reichen(selbst nicht 100% perfekt) um diese Klausel zu erfüllen?
Ich habe mir mal die Informationen auf dieser Seite durchgelesen:
Die 5 gemeinsten Renovierungsfallen in Mietvertr
Grüße und schon mal vielen Dank im vorraus.