Beiträge von Archi

    Was meinst du mit OMG :(

    Im Mietvertrag steht das übliche:

    Der Mieter verpflichtet sich Schönheitsreparaturen fachmännisch auszuführen oder auszuführen zu lassen:

    Küche, Bad, Duschraum alle 3 Jahre
    Wohn-, Schlafraum, Flur, Diele, Toilette alle 5 Jahre,
    sonstige Räume alle 7 Jahre

    Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der vorbenannten Zeiträume und hat der Mieter im letzten Jahr vor Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, ist er verpflichtet einen prozentualen Anteil an den Kosten der fälligen Schönheitsreparaturen zu tragen. Dieser Anteil bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraums seit Durchführung der letzen Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum gesamten Zeitraum der in der Regel durchzuführenden Schönheitsreparaturen. Die Kosten werden grundsätzlich aufgrund eines Kostenvoranschlags eine Malerfachgeschäfts ermittelt. Das Recht des Mieters, durch Einholung eines eigenen Kostenvoranschlags wesentlich geringere Kosten nachzuweisen, bleibt unberührt

    @ Kolinum

    Was für fettige Stellen? Da ist bzw. war nichts fettig. Wie sollte das auch passieren, wenn dort nichts hinkommt wie z.B kurz unter der Decke. Das würde ich jetzt ausschließen.

    Fachgerecht ist Auslegungssache. Das ist nicht meine erster Anstrich - ich weiss wie man steicht und die Ergebnisse waren stehts gut. Wenn es wirklich nicht möglich ist, mit normaler Farbe eine gutes Ergebnis zu erreichen, kann da auch ein Fachmann nichts machen. Und soweit ich weiss, darf im Vertrag auch nicht die Marke der Farbe bestimmt werden. Dann nimmt man als Mieter eben eine Farbe, welche von guter Qualität ist und für eine Betonwand geeignet.

    Grüße

    Hallo,

    was das nun für eine spezielle Farbe sein soll wurde mir nicht gesagt. Lediglich, dass man diese nur von einem Malerbetrieb erhält. Wie bereits erwähnt wurde ich mit dieser Antwort stehen lassen.

    Die Wand besteht aus Beton, welcher direkt gestrichen wurde.

    Ich habe eine Farbe gewählt bei der folgende Eigenschaften vorliegen:

    Untergrund:

    Raufaser-, Vlies-, Papier- und Vinyltapeten
    Putz, Beton und Gipskartonplatten (nach Grundierung)
    alte Farbanstriche auf Dispersionsbasis
    Kunststoffputze

    Eigenschaften:
    überragende Deckkraft
    sehr leicht zu streichen
    besonders geringe Spritzneigung
    strahlend weiße Wände ohne Ansätze, besonders auf schwierigen Untergründen
    weiß - matt
    geruchsarm

    Hallo zusammen,

    ich habe zum 30.06 meine Mietwohnung nach 2 Jahren gekündigt.
    Da die Wandfarbe des Vermieters von billigster Qualität war und bei jeder Berührung Kratzer hinterlies führte ich Malerarbeiten durch.
    Ich darf an dieser Stelle erwähnen, dass die Wohnung 27qm hat. Um nicht zweimal zu streichen zu müssen, kaufte ich hochqualitative, deckende weise Farbe, welche für 110qm reichen sollte - Preis 60€ im Angebot!

    Tja Pech gehabt ... der Eimer reichte gerade für eine Wandseite mit 23qm!
    Das Problem: Es entstanden immer wieder fleckige Stellen - meist an der gleichen Stelle. Insgesamt haben wir zu Dritt 12 Stunden damit verbracht die Wohnung dreimal zu gestrichen. Es kleben nun Rund 160€ an der Wand.

    Erfolglos! Alles fleckig!

    Noch am gleichen Tag versuche ich den Vermieter zu erreichen um Ihm das Problem zu schilder aber er war nicht zu erreichen. Bei der Abnahme war er dann natürlich nicht erfreut und und verhielt sich in jeder Wiese unprofessionell. Ein normaler Umgangston war nicht möglich. Natürlich sollte ich ich die Nacharbeiten zahlen und erzählte etwas von 250€. Kurz bevor er wieder ging, kam die Wahrheit ans Licht:

    Es ist nur möglich, die Wand mit einer ganz speziellen Farbe eines einzigen Malerbetriebs für 90€ pro Eimer zu steichen!!!! Das stand natürlich nicht im Mietvertrag und wurde mir auch nicht gesagt. Er sagte dazu nur: "Normalerweis melden sich die Mieter 2 Wochen vor Auszug"

    Um nicht weiter mit mir zu diskutieren musste er gleich weiter zum nächsten Termin und lies mich mit dieser Antwort zurück.

    Am nächten Tag kam eine email mit einer Forderung von knapp 500€ für die Malerkosten!! Aufgrund von "Bildmaterials" sei die Wand eindeutig nicht fachmännisch gestrichen worden. (Verwaltungsgesellschaft)

    Ich widersprach dieser Forderung sofort mit der Begründung, dass das entstandene Farbbild nicht auf mich und meinen malerischen Fahigkeiten zurück zu führen ist, sondern auf die nicht im Vertrag erwähnte spezielle Farbe (die im Vertrag ungültig wäre!) und der Beschaffenheit der Wand. Mit dem Verweis, dass ich vor Gericht gehe warte ich seither dem auf eine Antwort.

    Hat von euch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann dazu was sagen?

    LG Archi

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