Beiträge von artmart

    Also die Sache ist geklärt.

    Ich habe jetzt eine detailierte Kostenaufstellung erhalten. Die VM haben im Mietvertrag vergessen festzulegen, dass ich die Kosten für Kaltwasser auch tragen muss. Wenn man die zusätzlich verrechnet, kommt die Rechnung mit den 35 Cent/kWh in etwa hin (ich spare sogar noch 3€). Die Kosten für das Kaltwasser übernehme ich, auch wenn ich das gar nicht müsste, weil ich mich gut mit den Vermietern verstehe und die Miete ohnehin schon sehr günstig ist.

    Danke für eure Hilfe!

    Als M hast du das Recht Einsicht in die Unterlagen zunehmen,
    die der Abrechnung zu Grunde liegen.
    Dies solltest du tun und anschließend wenn sich rausgestellt hat das die Abrechnung falsch ist,
    der Abrechnung widersprechen.
    VG Syker


    Ja das habe ich auch schon zwei mal verlangt. Der VM hat mir bisher aber nichts vorgelegt, weil sein Steuerberater (was auch immer der damit zu tun hat...) meinte, dass die Preiserhöhung völlig in Ordnung sei. Der VM wollte sich aber nochmal mit dem Steuerberater unterhalten und dann auf mich zukommen. Ich schätze aber, dass sich da nicht viel tun wird. Daher werde ich der Rechnung auf jeden Fall schriftlich widersprechen.

    Falls der VM mir dennoch keine Einsicht in die Unterlagen geben will, kann ich zur Berechnung den günstigsten Tarif des Grundversorgers heranziehen? Denn der VM bezieht seinen Strom über den Grundversorger, kann mir aber nicht sagen zu welchem Tarif. Und wenn er mir keine Einsicht in die Unterlagen geben will, darf ich doch sicher vom günstigsten Tarif ausgehen oder nicht?

    Syker:

    Der Strompreis wurde vom VM willkürlich festgelegt so wie ich das verstanden habe. Die Begründung war "das haben wir schon immer so gemacht und keiner hat sich beschwert" und eben die Sache mit Heizung und Wasser.
    Von der Grundgebühr hat der VM vor meiner Beschwerde selbst nichts gewusst. Und selbst wenn doch, so hat er mir trotzdem zu viel berechnet.

    Mein Verbrauch in 6,5 Monaten liegt bei 761 kWh. Der Vermieter berechnet mir 266€ (761 kWh * 35 Cent). Meinen Berechnungen zufolge wären rund 211€ korrekt. (761 * 26,25 Cent + 6,5 * 5,36€ / 3) Die Grundgebühr wird durch 3 geteilt, da sich 3 Haushalte den Stromanschluss teilen. Wenn dieser berechnete Wert korrekt ist, verlangt der VM ca. 26% zu viel.

    1.) Der Vermieter darf mir nicht mehr für den Strom berechnen, da im Mietvertrag nicht steht, dass er Händler ist.


    Ein sehr schönes Argument wie ich finde :)

    Darf der VM sich überhaupt als Händler ausgeben, wenn ich nichteinmal die Möglichkeit habe zwischen verschiedenen Händlern zu wählen? Dies kollidiert ja irgendwie auch mit der Wirtschaftlichkeitspflicht, da der VM mir keinen günstigen Tarif zur Verfügung stellt.

    Mir fällt gerade ein, dass ich außerdem keinen freien Zugang zum Sicherungskasten habe. Da es die Sicherung schon mehrfach rausgehauen hat und ich den Strom ja auch bezahle, steht mir der uneingeschränkte Zugang doch eigentlich zu?

    Vielen Dank bisher für eure Ratschläge!

    Zusammenfassend sehe ich das so:

    1.) Der Vermieter darf mir nicht mehr für den Strom berechnen, da im Mietvertrag steht, dass ich den Strom nur für mein Zimmer zahlen muss.

    2.) Außerdem steht da drin, dass ich für Heizung und Wasser nichts bezahlen muss. Das ist das Argument des VM für den Aufschlag auf den Strompreis. In meinen Augen ist das so, dass ich also doch etwas für Heizung und Wasser zahlen muss. Die Kosten werden nur in den Stromkosten versteckt. Das kann doch nicht zulässig sein?

    3.) Der VM verstößt zusätzlich gegen die Wirtschaftlichkeitspflicht, da der Grundversorger einen Tarif anbietet, der etwa 9% billiger ist als der bisherige. Das finde ich zwar nicht toll, kann aber damit leben zumal ja nicht genau geregelt ist, wann die Wirtschaftlichkeitspflicht erfüllt bzw. verletzt ist.

    Liege ich in diesen Punkten richtig?

    Den Grundversorger können Sie nicht als Vergleich heranziehen. Es gibt noch ...zig andere Anbieter mit höheren Preisen.
    Der Hauptabnehmer(in diesem Fall der Vermieter) kann ebenfalls seinen Strom frei beziehen. Als Mieter sind Sie da mitgefangen.

    In diesem Fall kann ich den Grundversorger als Vergleich heranziehen, da die Vermieter den Strom von diesem beziehen. Ein entsprechendes Infoblatt des Versorgers haben sie mir heute vorgelegt. Allerdings war es den Vermietern bisher seltsamerweise nicht möglich mir eine Rechnung o.ä. vorzulegen um mir zu zeigen wie viel der Anbieter tatsächlich von ihnen verlangt, da der Grundversorger auch deutlich billigere Tarife anbietet.

    Richtig, auch die Heizung bezieht Strom.

    Das mag zwar sein, aber die Aussage der Vermieter war glaube ich eher auf die Kosten für das Heizöl bezogen - sie haben sich ja auch auf die Wasserkosten bezogen. Außerdem steht im Mietvertrag drin, dass ich ausschließlich den Strom für das Zimmer bezahlen muss. Und selbst wenn das nicht drinstehen würde, halte ich eine Preiserhöhung von 26 auf 35 Cent für stark übertrieben.

    Hallo,

    ich wohne seit Dezember 2012 im Untergeschoss eines Einfamilienhauses. In einem anderen Zimmer wohnt mein Mitbewohner und im EG wohnen meine Vermieter. In der Miete sind Heizung und Warmwasser inbegriffen. Nur den Strom muss ich extra bezahlen.
    Mein Mitbewohner und ich haben jeder einen eigenen Stromzähler, der am Stromzähler der Vermieter hängt. Die Stromzähler haben also keinen eigenen Stromanschluss und wir müssen den Strom über die Vermieter beziehen.

    Meine Vermieter haben mir gestern meine erste Stromkosten-Abrechnung gegeben und verlangen von mir 35 Cent/kWh. Der Grundversorger hier verlangt aber nur 26,25 Cent zzgl. 5,36€ Grundgebühr pro Monat.
    Ich habe mich selbstverständlich bei meinen Vermietern beschwert. Deshalb waren sie heute beim Steuerberater und der meinte anscheinend, dass das völlig gerechtfertigt sei, da ich ja auch nichts für Heizung und Wasser bezahlen muss. Außerdem geht der Strom von Bad und Flur auch auf ihre Rechnung, was aber nicht wirklich viel ist.

    Dürfen die Vermieter von mir tatsächlich mehr Geld für den Strom verlangen als der Grundversorger?

    MfG, Arthur

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