Hallo Zusammen,
ich habe meinen Mietvertrag gekündigt und ziehe am 01.10.13 in meine neue Wohnung. Ich bin Student und habe seit dem 01.07.12 in dieser Wohnung gewohnt. In meinem alten Mietvertrag steht folgende Zusatzklausel:
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§ 3.7
Die Wohnung wird renoviert übergeben.
Schönheitsreparaturen = fachgerechte Renovierung (z.B. bei Auszug)
Wichtig: Vor dem Streichen jeglicher Holzteile ist der Vermieter zu fragen!
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Heißt das jetzt für mich, dass ich hier renovieren muss bzw. sogar ein Fachmann kommen muss? Ich habe auch etwas von unwirksamen Klauseln bzgl. Schönheitsreparaturen im Internet gelesen. Ich finde grundsätzlich schon, dass diese Formulierung sehr schwammig ist, da sie nicht explizit aussagt, dass ICH die fachgerechten Schönheitsreparaturen durchführen soll. Wie ist euer Bild dazu?
Vielen Dank schon mal!!!!