Beiträge von Tsubasa10

    Update:

    "Hallo Herr XXX,

    wir haben den Beginn der Arbeiten in bzw. an Ihrer Wohnung für Dienstag 7 Uhr 30 vorgesehen.
    Lt. Herrn YYY(= Eigentümer) muss aber der Nachweis, dass kein Abzug an der mtl. Miete vorgenommen wurde,
    erbracht werden.
    Wegen des Kellerraumes, der Müllbeseitigung und der Nebenkostenpauschalierung
    wird Herr YYY mit Ihnen kurzfristig einen Termin vereinbaren.
    Ich bitte nochmals kurzfristig um Nachricht."

    Meine Antwort darauf (inkl. förmlicher Anrede ;) :(

    "Sehr geehrter Herr XXX,

    die von mir benannten Mängel sind nachweisbar seit Ende März bzw. seit dem 1. Mai vorhanden. Ich habe Sie mehrmals (!) angeschrieben und angerufen und es ist bis heute nichts passiert. Folglich wäre auch eine Minderung seit April möglich. Weiterhin finde ich 10% mehr als fair wenn man bedenkt, dass die Wohnung seit geraumer Zeit wie ein Sozialbau aussieht.
    In Ihren Schreiben liefern Sie auch kein schlüssiges Argument, dass die Mietminderung zum Grund oder zur Höhe ungerechtfertigt ist. Ich gehe auch davon aus, dass Sie von Ihrer Argumentation in Richtung "Duldung aufgrund Modernisierung" Abstand nehmen.
    Zusammenfassend sehe ich keinen Anlass die volle Miete für die Monate Mai und Juni zu erbringen.
    Sofern die Arbeiten tatsächlich am Dienstag beginnen, werde ich die Miete für den Monat Juli entgegenkommenderweise voll nachzahlen.

    PS: Als Versicherungskaufmann gebe ich Ihnen noch den Hinweis, dass Mietminderungen auf Grund eines Leitungswasserschadens in der Regel mitversichert sind.

    Mit freundlichen Grüßen"

    Ich bin mal gespannt wie es weiter geht... Es ist schade, dass sich manche Leute erst kümmern wenn es an den eigenen Geldbeutel geht.

    Für euch mal noch ein Bild meiner Küche...

    Hallo und vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! :)

    Ok, ich dachte mir schon, dass er auf Modernisierungen hinaus will. Hierbei sollte jedoch klar sein, dass ein Wasserschaden der seit März vorhanden ist, nichts mit einer Modernisierung zu tun hat. Hier haben die Handwerker in der Wohnung darüber ein Rohr angebohrt.
    Der Fenstereinbau hat zwei Tage gedauert. Jedoch geht es mir darum, dass um die Fenster herum der Putz seitdem fehlt und ich einen Tag nach Abschluss der Arbeiten darauf hingewiesen habe (schriftlich und Antwort habe ich auch erhalten). Auch dies hat also nichts mehr mit Modernisierung zu tun, sondern ist m.E. ein klarer Mangel.

    Ich addiere auch die Mängel nicht, sondern setze insgesamt 10 %. M.E. bewege ich mich, was die Höhe betrifft, an der unteren Grenze und somit im sicheren Bereich.

    Nachweise und Beweise sind nicht das Thema. Habe noch alle E-Mails und dazugehörigen Antworten gespeichert.

    Zum Verwalter gibt es noch zu erwähnen, dass er ein sehr unsachliches und cholerisches Auftreten hat und generell immer versucht die Gegenseite einzuschüchtern. Ob er dabei im Recht ist, interessiert ihn eher weniger.

    Ich werde nun folgende E-Mail absenden:

    "Hallo Herr XXX,

    ich bitte um Verständnis, dass ich auf telefonische Absprachen aktuell verzichtet möchte, da ich sonst keine Nachweise über Zusagen o.Ä. habe. Dies ist alleine auf die bisherigen schlechten Erfahrungen zurückzuführen.

    Sofern Sie mit der "Änderung im Baurecht" meinen, dass ich als Vermieter Modernisierungen zu dulden habe, ist dies sicherlich korrekt.
    Jedoch sollte Ihnen bewusst sein, dass ein Wasserschaden nichts mit einer Modernisierung zu tun hat. Die Fensterbauarbeiten waren ebenfalls binnen zwei Tagen abgeschlossen. An den Arbeiten selbst habe ich auch nichts auszusetzen, es geht mir um den dadurch entstandenen Mangel den ich Ihnen direkt nach Abschluss der Arbeiten mitgeteilt habe und Sie sich mal wieder nicht dafür interessiert haben.

    Auch auf die Vereinbarung, dass die beschädigte Tapete in der Küche zusammen mit den Fensterbauarbeiten am 01.05. wieder in Ordnung gebracht wird, ignorieren Sie konsequent.

    Auf Ihre Drohung zur außerordintlichen Kündigung möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen. Wie Ihnen bekannt sein sollte, sind die Voraussetzungen hierfür nicht ganz so einfach, wie Sie es mir glaubhaft machen möchten.

    Meine weiteren Punkte (Keller und Nebenkostenabrechnung) wurden selbstverständlich auch wieder ignoriert.

    Die Wohnung steht grundsätzlich immer zur Verfügung um die Schäden in Ordnung zu bringen. Nennen Sie mir einen Termin ab 16:00 und ich werde zu Hause sein. Sofern es Vormittags erfolgen soll, werde ich einen Schlüssel an die Familie XXX aushändigen.

    Auch ich wünschen Ihnen noch ein schönes Wochenende."

    Hey,

    habe ein Problem mit meinem Vermieter bzw. mit dem Verwalter.
    Beim Vermieter und Eigentümer handelt es sich um eine Baufirma, welches das Gebäude vor kuzrem übernommen hat und nun nach und nach sanieren will. Gehe davon aus, sie wollen das Haus dann weiterverkaufen oder teuer vermieten.

    Das ganze gestaltet sich für mich als Mieter sehr stressig. Ständig irgendwelcher Stress, irgendwas fällt aus etc.

    Den Rest könnt ihr meinen E-Mails entnehmen:

    "Hallo XXX,

    ich wollte mich mal nach dem Stand der Dinge erkundigen... Die Fenster sind zwar drin, jedoch wurde der umliegende Putz bei den meisten Fenstern sehr stark in Mitleidenschaft gezogen (siehe Foto).
    Insoweit wollte ich nachfragen, wann dies in Ordnung gebracht wird. Weiterhin ist die Küchendecke immer noch durch den Wasserschaden vom 27.03. beschädigt. Hier hatten wir ausgemacht, dass die Malerarbeiten zusammen mit den Fensterarbeiten ausgeführt werden, was leider nicht der Fall war.
    Weiterhin hatte ich Sie auf eine beschädigte Türe angesprochen, welche wieder verleimt werden soll. Hierzu habe ich leider nichts mehr von Ihnen gehört. Zusätzlich hat letzte Woche leider unsere Haustürklingel den Geist aufgegeben. Ich weiß nicht, ob dies ggf. auch mit dem Wasserschaden zusammenhängt, nachdem die Anlage direkt im Flur unter der Wasseraustrittsstelle liegt. Ich gehe aber davon aus, dass der Ausfall eher dem Alter geschuldet ist, da sie schon immer mal kleinere Aussetzer hatte und nun gar nicht mehr funktioniert.

    Ich bitte folglich um kurze Rückmeldung wie es nun weitergehen soll und bedanke mich bereits für Ihre Bemühungen."

    Daraufhin kam eine kurze Antwort, wann die Wohnung besichtigt werden kann. Habe daraufhin die möglichen Zeiten, in denen ich zu Hause bin, mitgeteilt und auch einen Schlüssel platziert, damit sie ggf. ohne meine Anwesendheit in die Wohnung können.
    -> keine Reaktion

    Nach 2 Wochen den Verwalter angerufen und gefragt was denn nun ist.
    Dauraufhin kurze Antwort, er sei gerade im Urlaub, ruft mich nächste Woche zurück.
    -> natürlich wieder vergebens gewartet

    nach wieder 2-3 Wochen schriftlich per Mail erinnert und wieder keine Reaktion erhalten.

    Nun habe ich mich dazu entschlossen die Miete zu mindern:

    "Hallo XXX,

    leider haben Sie sich nicht mehr bei mir bzw. uns gemeldet. Nachdem ich Sie in Ihrem Urlaub vor 3-4 Wochen kurz gesprochen habe, wollten Sie zurück rufen, was leider nicht erfolgte. Weiterhin erfolgte keine Reaktion auf meine Erinnerungsmail vom 29.05. Nun sind wieder einige Wochen verstrichen ohne, dass irgendwas passiert ist. Grundsätzlich ziehe ich auch die einfache Kommunikation über ein kurzes Telefonat vor aber hier wird man immer nur vertröstet und auf „nächste Woche“ verwiesen. Insbesondere wenn ich die anderen unfertigen Baustellen (Wohnung über mir, Balkon der anderen Mieter) berücksichtige, habe ich nicht das Gefühl, dass bei mir nun zeitnah etwas passiert, da ich nicht weiß welche der diversen Baustellen die höchste Priorität genießt...

    1. Aktuell ist nach wie vor die Klingel defekt, eine Türe beschädigt, der Wasserschaden in der Küche vorhanden und der Putz aufgrund der Fensterbauarbeiten beschädigt (siehe Fotos).

    Ich bitte daher um Verständnis, dass die Miete folglich für die Monate Mai und Juni gemindert wird und dies auch für die zukünftige Miete berücksichtigt wird bis die o.g. Mängel behoben sind.

    Die Mietminderung beruht u.a. auf den folgenden Urteilen:

    Optische Beeinträchtigung wegen nicht neu erfolgter Tapezierung nach Entfernung einer verschimmelten Tapete: 10% Mietminderung lt. AG Ibbenbüren Urteil vom 27. Dezember 2001, Az.: 12 C 184/01.

    - Abgebröckelter Putz im Essbereich und abgelöste Tapete im Wohnzimmer: 10% Mietminderung lt. LG Düsseldorf Urteil vom 24. März 1987, Az.: 24 S 294/86.

    - Wasserschaden an der Decke: 25% Mietminderung lt. AG Osnabrück NJW-RR 1995, 971

    - Wohnungsklingel defekt: 3% Mietminderung lt. LG Berlin Urteil vom 14. September 2006, Az.: 62 S 290/94.

    Insbesondere hat sich der Wasserschaden in der Küche bereits im März ereignet. Entgegenkommenderweise habe ich angeboten, die Arbeiten zusammen mit den Fensterarbeiten auszuführen um das Ganze für beide Seiten zu vereinfachen. Sie hatten hierdurch keine Eile und wir hätten nicht 2x eine Baustelle in der Wohnung gehabt. Auch dies ist leider nicht erfolgt.

    Zweifelsfrei wurden Ihnen alle Mängel direkt angezeigt und mehrmals an die Beseitigung erinnert.

    Die nächste Überweisung in Höhe von XXX setzt sich wie folgt zusammen:

    XXX

    Natürlich wird umgehend wieder der volle Mietsatz überwiesen wenn die Wohnung wieder im vertragsgemäßgen Zustand ist.

    2. Weiterhin wollte ich nochmals wegen einem Kellerraum nachfragen. Bei Ihrem letzten Besuch hatten Sie mir mitgeteilt, ich habe keinen Kellerraum. Der gelagerte Hausrat wurde seiner Zeit ohne vorherige Rücksprache einfach mit einem Container entsorgt. Hierunter befanden sich auch einige Wertsachen. War es wirklich zu viel Aufwand vorher bei den Leuten zu klingeln um sich zu erkundigen was weg kann und was bleiben soll? Auch dies wurde bisher einfach so hingenommen. Hierzu möchte ich anmerken, dass ich mir ebenfalls vorbehalte den entsorgten Hausrat geltend zu machen. Lange Rede, kurzer Sinn: Laut dem Mietvertrag steht uns ein Kellerraum zu, welchen wir seit der Übernahme der Immobilie durch Herrn XXX nicht mehr nutzen konnten. Folglich bitte ich um Ihre Stellungnahme wie Sie sich dies künftig vorstellen.

    3. Nebenkosten 2011/2012. Hierzu brauche ich wohl nicht viel zu sagen. Nach Rücksprache mit der Partei XXX wurde dort eine Pauschale in Höhe von 300,00 € zugesagt. An dieser Stelle bin ich irritiert warum die Parteien, welche Ihnen nicht alle paar Wochen auf die Füße treten einfach „vergessen“ werden. Welche Lösung schlagen Sie hierzu vor?

    Ich möchte Sie bitten auf meine Punkte schriftlich einzugehen. Die telefonischen Zusagen und Absprachen sind bisher nur sehr selten bzw. erst nach mehrmaliger Erinnerung eingehalten worden. "

    Plötzlich erhalte ich natürlich binnen 30 Min. eine Antwort wenn es ans Geld geht:

    "Hallo Herr XXX,

    mit einer Mietminderung sind wir nicht einverstanden und betrachten diese als fristlosen Kündigungsgrund.

    Wie aus den Medien entnehmen konnten, wurde aktuell das Mieterrecht für Bauarbeiten am Wohnhaus eingeschränkt.

    Wir könnten die Arbeiten an Ihrer Wohnung am 2.Juli beginnen.

    Wir setzen aber hierfür voraus, das kein Mietabzug stattfindet und der Zugang zu Ihrer Wohnung ge-

    wehrleistet ist.

    Bitte um kurzen telefonischen Rückruf unter XXX.

    Ps: Balkon von XXX hatte mit mir als Hausverwalter nichts zu tun ! "

    Vorab ein Beispiel wie die Fenster größenteils in der Wohnung derzeit aussehen. Dazu kommt, dass in der Küche ein Viertel der Deckentapete fehlt und ich seit März auf schönen Beton schaue!

    Hierzu nun folgende Fragen:

    - ist meine Mietminderung haltbar wenn es hart auf hart kommt?
    ich habe E-Mails die beweisen, dass ich regelmäßg erinnert habe.
    - was meint er mit Änderung Mieterrecht?
    - m.E. kann er nicht aufgrund dessen fristlos kündigen. Nur wie argumentiere ich am besten?

    Es gab in der Vergangenheit schon deutlich mehr ärger was immer ohne weiteres hingenommen wurde. Teilweise den ganzen Tag Baulärm. Ich bin aber nun an einem Punkt angelangt wo ich mir nicht mehr alles gefallen lassen möchte.

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten :)

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