Beiträge von b.Reindl

    Es gibt schon ein unterschied....
    Kellerreäume sind meist im Erdreich und deshalb dem Wetter nicht direkt ausgesetzt und das hat einen gewaltigen Einfluss (deshalb sind diese bei Heisen Tagen auch immer kühler) ebenso wird eine Versorgungsleitungen Wasser + Kanal auf mind. 80 cm im Erdreich vergraben sonst würden diese bei jeder Wettertemperarur < 0 Grad einfrieren... , daher bleibt die Kellertemperatur solang keine Fenster oder Türen in den Räumen sind relativ konstand
    MfG

    Danke für eine schnelle Antwort Kolinum
    Mein Ansinnen beruht nicht allein darauf andere Verantwortlich zu machen, da das Heizen der Wohnung klar im eigenem Ermässen liegt, nur in dem nicht beweizen der unteren Wohnung des Vermieters und dieses mit der kostenaufteilung 50/50 wohl gerechter wäre als bei 30/70 und rechtlich wohl der Spielraum zwischen 50/50 bis 30/70 doch besteht.
    Aber gefühlt gerecht und tatsächlich gerecht ist halt immer anders.
    Mir ist (und durch Ihre Antwort bestätigt) sehr wohl klar das ich in den sauren Apfel beissen muss.
    Es ist halt seltsam
    Wir zahlen halt 2960.-€ - 340.-€ sonstiges Müllabfuhr, Kaltwasser + Kanal usw.
    Der Nachbar 1640.-€ - 340.-€ sonstiges
    der Vermieter 460.-€ = 30% Betriebskosten(Warmwasser wird ihm erst gar nicht angerechnet) was so ja ok ist da er ja kaum da ist.
    von der Gesamtrechnung zur Heizung hat

    Ich würde es ja auch verstehen wenn ich auf volldampf heizen würde und des öffteren gleichzeitig die Fenster zum lüften öffnen würde.
    Na Ja...
    Danke für ihre Antwort.

    MfG
    b.Reindl

    Hallo zusammen,

    Wir wohnen in einem 3 Familienhaus.
    EG ca.110qm = Wohnung des Vermieter und wird nicht bewohnt (ist voll eingerichtet 70ger Jahre) wird gelegntlich von der Frau des Vermieters als Näh- und Bubenstube 2-6 Tage im Jahr tagsüber (Sommer) benutzt.
    1.OG ca. 110qm = bewohnen mein Frau und ich
    2.OG Dachwohnung ca.85qm = wird vom Nachbarn bewohnt.

    Die Heiz- und Warmwasserkosten werden über eine renomierte Ablesefirma abgelesen und berrechnet.
    Die Aufteilung wird mit elekt.Messgeräten an den Heizkörbern erfasst.
    Die Kostenverteilung ist 30% Betriebs- zu 70% Verbrauchskosten.
    Wir haben schon immer die Höchste Jahres Rechnung erhalten und vor 2 Jahren deshalb Isolierfenster
    bekommen und die Heizkosten verringerten sich aber nur kaum.
    Es kam unseres Wissens immer wieder mal vor das die Nachbarn über unserer Wohnung weniger zahlen müssen als im Vorjahr.
    Dieses Jahr trifft uns aber der Hammer 830.-€ bei einer Monatlichen Vorrauszahlung von 180.-€ Monatlich (Vorjahr 570.-€)

    Mein Nachbar zahlt 120.-€ Vorraus und hat heuer eine Nachzahlung von knapp 200.-€ letztes Jahr 300.-€)

    wir haben sogar 300Liter Öl weniger verbraucht...Aber das letzte Öl teuerer eingekauft(November 2012 im Vorjahr August)

    Nun zu meinem Problem:
    Ich habe mir nun die Verbräuche der Wohnungen von meine Vermieter geben lassen und mit erschrecken festgestellt das dieser sein Wohnung in EG gar nicht beheitzt im Winter 0000, da ich mich auf seine Aussage verlassen habe, er würde die Wohnung leicht überschlagen beheizen, habe ich in der Vergangeheit nichts gesagt aber so erklärt sich der hohe Heizaufwand auf unserer Seite und der Zwangläufig geringer meiner Nachbarn (Wärme Steigt ja nach oben an die Decke und wir müssen stärker heizen da bei uns am Boden die Kälte sitzt)
    die Kostenverteilung kann ja so dann nicht wirklich richtig.
    Zudem mir Der Vermieter noch dazu erzählt das seine Kosten von 920.-DM damals heute 460.-€ betragen und er diese ja gar nicht versteht warum er überhaupt was zahlen muss. Na ja...

    1. Ist einem so ein ähnlicher Fall bekannt??
    2. Weis jemand hier ob ich mein Nebenkosten jetzt auf 50/50 Berechnen darf oder muss ich das auf einem
    Rechtsstreit einlassen ??

    Danke für evtl Antworten.

    MfG b.Reindl

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