Beiträge von user2

    das steht im Brief:

    Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

    auf der 2. Seite:
    wir weisen gem. Paragraph 545 BGB ausdrücklich daraufhin, dass wir auch bei Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache durch Sie mit einer Verlängerung des Mietverhältnisses nicht einverstanden sind.

    Die Einleitung der Räumungs- und Zahlungsklage können Sie nur durch sofortige Räumung der Wohnung und Bezahlung des Rückstandes verhindern.

    Hallo

    aus persönlichen Gründen konnte ich 40 Tage lang meine Rechnungen nicht zahlen
    so blieben auch 2 Monatsmieten unbezahlt, dann habe ich einen Brief vom Vermieter bekommen, dass der Gesamtbetrag im nächsten Monat von meinem Konto abgebucht wird, deswegen habe ich mich auch so eingerichtet, wenn der Vermieter mich aufgefordert hätte den Betrag sofort zu überweisen, würde ich mir das Geld leihen und begleichen.
    (Ich wusste auch nicht dass durch den Verzug von 2 Monatsmieten, eine fristlose Kündigung folgen kann)
    Jetzt habe ich eine fristlose Kündigung bekommen.

    Was kann ich tun?
    Bitte um Hilfe
    MfG

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