das steht im Brief:
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
auf der 2. Seite:
wir weisen gem. Paragraph 545 BGB ausdrücklich daraufhin, dass wir auch bei Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache durch Sie mit einer Verlängerung des Mietverhältnisses nicht einverstanden sind.
Die Einleitung der Räumungs- und Zahlungsklage können Sie nur durch sofortige Räumung der Wohnung und Bezahlung des Rückstandes verhindern.