Beiträge von Sandra Facetti

    Bitte beachten das am 1.7.2015 Fünf Jahre Wohndauer um sind.

    ja okay, ich bin da leider nicht so fit, desshalb 1000 Dank für die Hilfe.

    Also ich warte einfach noch ein Jahr, vielleicht finde ich ja was.

    Wenn noch nötig schreibe ich am 01.07.2015 einen Brief mit "Hiermit kündige ich fristgerecht zum 30.09.2015".
    Ist diese Formulierung so richtig?

    okay vielen Dank!!

    Also schreibe ich am 30.06.2015 einen Brief mit "Hiermit kündige ich fristgerecht zum 30.09.2015", richtig?
    Ferner eine Begründung wegen Eigenbedrafs und Trennung, oder?

    Ich fände es aber netter die Mieter frühzeitig zu informieren. Warum nicht jetzt (oder in einem Jahr) schon schreiben: "Hiermit kündige ich fristgerecht zum 30.09.2015"?

    Liebes Forum,

    ich habe mich getrennt und kann nun meine Mietwohnung auf dauer alleine nicht mehr zahlen. Desshalb möchte ich in den nächsten Jahren in meine kleine - aber vermietete - Eigentumswohnung einziehen, sobald dies möglich ist.

    Folgendes steht in dem Mietvertrag meiner Eigentumswohnung:

    § Mietzeit:
    Das Mietverhältnis beginnt am: 01.07.2010, es läuft auf unbestimmte Zeit.
    Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an, deshalb sind Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen für 5 Jahre ausgeschlossen.
    Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich im übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Absprachen (siehe §§ 17 bis 22 dieses Mietvertrages.)

    § 17 Ordentliche Kündigung
    1. Der Mieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer jederzeit unter Einhaltung der
    Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.
    2. Der Vermieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer kündigen, wenn er die Räume als
    Wohnung für sich oder für Angehörige seines Haushalts oder für seine Familienangehörigen
    wegen bisheriger unzureichender Unterbringung benötigt oder sonst ein berechtigtes Interesse im
    Sinne des Gesetzes nachweist.
    3. Die Kündigungsfrist verlängert sich für den Vermieter nach Ablauf von 5 Jahren auf 6 Monate und
    nach Ablauf von 8 Jahren auf 9 Monate.
    4. Kündigungserklärungen müssen spätestens am 3. Werktag des Monats beim Vertragspartner
    eingegangen sein, dabei zählen Samstag und Sonntag sowie gesetzlichen Feiertage nicht mit. Die
    Vertragspartner können nur schriftlich kündigen, mündliche Kündigungen sind unwirksam.
    5. Eine Teilkündigung von Nebenräumen ist ausgeschlossen.

    Ab wann sollte ich kündigen?

    Zum Beispiel jetzt schon zum 01.07.2015?
    Lieben Dank!

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