Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einem Schaden den ich als Mieter an einem Fenster verursacht habe.
Mit einer Kerze habe ich den Kunststoff-Rahmen vom Flügel eines Fensters an gekokelt. Ich dachte zuerst, kein Problem...muss man halt austauschen. Das Fenster wurde allerdings schon 2001 eingebaut und solche Fenster gibt es nicht mehr. Da das Fenster zu einer Fensterfront gehört gibt es für mich jetzt nur folgende Optionen (mehrere Fensterbauer haben mir das bestätigt):
1. Die ganze Fensterfront austauschen
2. Der Kunststoffrahmen wird repariert (geschliffen, aufgefüllt, neu lackiert), wobei man allerdings einen Unterschied am Lack sehen wird.
Mir ist klar dass ich für den Schaden aufkommen muss, aber ich hoffe doch nicht dass ich dafür verpflichtet bin die ganze Fensterfront auszutauschen? Das wäre dann nämlich ganz schön teuer.
Ich weiß allerdings nicht ob dem Vermieter diese Reparatur ausreicht.
Könnt ihr mir vielleicht sagen wie das rechtlich aussieht?
Vielen Dank!