Beiträge von tommyhenkel

    Hallo Tommy,
    ein "Update", d.h. Vertragsänderung eines bestehenden Vertrags ist grundsätzlich nur möglich, wenn alle im Vertrag benannten UND unterschreibenden Personen dem zustimmen. Ist ein altbekanntes Leiden bei WGs...:eek:

    Okay und ein Vertragsaustritt ist auch nur möglich wenn alle unterschreibenden Personen dem zustimmen?!
    Oder wie sieht das aus wenn jetzt die zwei Ehemaligen Kündigung einreichen würden, und wir verbleibenden zwei da nicht unterschreiben würden?

    Geregelt wurde da garnix eigentlich. Ich hab über die Bewohner einer anderen Wohnung davon gehört und daraufhin mit dem alten VM gesprochen, da wurde ich dann über den Verkauf aufgeklärt etc. Ich hab dann auf Eigeninitiative auch mal ein kurzes Telefonat mit dem neuen VM gehabt, wo es um ne Treppenhausrenovierung und ne Mieterhöhung ging die er anstrebte (is bisher nicht passiert).

    Daraufhin hab ich mich erstmal zurückgelehnt und hab auf was Offizielles gewartet, da die Grundbuchänderung usw noch im Gange war. Und als dann Mitte März noch immer kein Brief kam, hab ich ihn nochmals angerufen und ihn gefragt ob er mir nicht mal seine Kontodaten geben wollen würde?! Er hat behauptet er habe an jeden Mieter einen Brief geschickt.

    Er hat also 3 Monate lang nicht gemerkt, dass eine Partei keine Miete zahlt...

    Von den 4 Parteien sind seit dem VM-Wechsel übrigens 2 ausgezogen und die Wohnungen wurden daraufhin renoviert und neuvermietet (mit saftigen Mietaufschlägen). Ich gehe also davon aus, dass es nicht unbedingt in seinem Interesse liegt uns hier in der Wohnung zu behalten.
    Nun möchten wir hier sowieso nurnoch 1 Jahr bis nächsten Sommer wohnen von daher halte ichs für möglich, dass er sich eventuell auf einen Kompromiss einlässt, aber notfalls müssten dann wohl die anderen Beiden weiterhin im Vertrag stehen bleiben.

    Ein Mietvertrag kann nur von allen Mietern gekündigt werden. Einfach welche wegstreichen geht nicht.
    Rechtlich war's das schon!
    Erst dann kann ein neuer Vertrag unter neuen Bedingungen aufgesetzt werden.

    heißt aber logischerweise, dass der vermieter keinen neuen vertrag mit uns aufsetzen muss, falls er nicht möchte?!

    Dann haben wir ein ziemliches Problem :(

    Vielen Dank für die zügige Antwort!

    Hallo zusammen,

    ich versuche mal den komplexen Sachverhalt unserer derzeitigen Mietsituatation einfach und verständlich zu schildern.

    Ich lebe in einer 5er WG. Beim Einzug vor ca. 3 Jahren haben 4 von 5 Mitbewohnern den Mietvertrag unterzeichnet. Derzeit leben nur noch 2 Leute in der WG die damals unterzeichnet haben.

    Nun wurde das Haus in dem wir wohnen Anfang Januar verkauft an einen neuen Vermieter.

    Wir würden nun gerne den Mietvertrag auf den aktuellen Stand bringen d.h. die alten Mitbewohner raus und wenn möglich die neuen rein.

    Die eigentliche Frage ist jetzt: ist ein "update" des Mietvertrages in der Form möglich, ohne das der Vermieter willkürlich eine neue Miethöhe festlegen kann (d.h. Aushebelung der Kappungsgrenze)?

    Notfalls würde es uns auch genügen, wenn die alten Mitbewohner aus dem Vertrag gestrichen würden könnten, sodass letztendlich nur noch wir 2 verbliebenen im Vertrag stehen würden.

    Ich hoffe die Frage ist soweit verständlich formuliert. Sollte das nicht der Fall sein bitte fragt nach. Das Problem scheint nicht sehr häufig aufzutauchen, denn bei meinen Internetrecherchen habe ich leider absolut nichts nützliches zu Tage fördern können.

    Wäre daher sehr dankbar für eure Hilfe!
    Liebe Grüße,
    Tommy

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